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Gut so: Gentechmoratorium soll verlängert werden

Das Gentechmoratorium soll vier weitere Jahre lang in Kraft bleiben: Geht es nach dem Willen des Bundesrates, soll es auch nach Ende 2021 in der Schweiz verboten sein, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Dies ist ganz im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten. Der überwiegende Teil steht der Gentechnik nach wie vor ablehnend gegenüber.

Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verlängern. Das Moratorium gilt auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren. Der Konsumentenschutz freut sich über diesen Entscheid. Die neueste Befragung des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass Gentechnik in der Lebensmittelproduktion von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung abgelehnt wird. Gemäss dieser Befragung wird Gentechnik für Lebensmittel von den Befragten an die vierte Stelle gesetzt, wenn es darum geht, mögliche Gefahren zu benennen.

Mit einer Verlängerung des Moratoriums wird diesen Konsumenten-Bedürfnissen Rechnung getragen und die gesetzlich verankerte Wahlfreiheit der Konsumierenden weiterhin garantiert. Zudem wird die gentechfreie Schweizer Produktion abgesichert und gestärkt. Die Verlängerung schafft Zeit, um ungeklärte Fragen der Koexistenz verschiedener Anbautypen und der Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren zu bereinigen. In der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft ist ein Nebeneinander von gentechnikfreiem und gentechnikbasiertem Anbau praktisch nicht umsetzbar. Wirkungsvolle  Rahmenbedingungen für eine Koexistenz wären kostspielig und könnten das Risiko einer Kontamination nicht ausschliessen. Die GVO-freie Produktion ist zentral für die gute Positionierung der Schweiz auf dem Lebensmittelmarkt. Dies wird angesichts der internationalen Märkte immer wichtiger und kann für die zukünftige Stellung der Schweizer Landwirtschaft und ihrer Produkte von weitreichender Bedeutung sein.

Medienmitteilung Bundesrat