Rückerstattung Billag-Mehrwertsteuer kommt ins Parlament

Das Bundesgericht verfügte in seinem Urteil vom 2. November 2018 , dass das Bundesamt für Kommunikation die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren den Gebührenzahlern zurückerstatten muss. Der Konsumentenschutz und seine Partner hatten in einem Musterprozess die Rückerstattung der Mehrwertsteuern verlangt und Recht bekommen. Daraufhin entschied das Bundesamt für Kommunikation, alle Gebührenzahler mit pauschal 50 Franken zu entschädigen, was einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
Heute hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates über dieses Gesetz beraten. Der Konsumentenschutz fordert, dass der Bund die Rückerstattungssumme ab 2015 verzinst, (im Jahr 2015 entschied das Bundesgericht zum ersten Mal, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren unzulässig war) und sich somit die Rückerstattungssumme pro Haushalt von 50 auf 60 Franken erhöht. Diese Forderung wurde von der Ständeratskommission nicht berücksichtigt. Falls das Parlament dem Gesetz zustimmt, wird die zu Unrecht einkassierte Mehrwertsteuer im Jahr 2021 auf der Rechnung für die Radio- und Fernsehgebühren (heute Serafe, früher Billag) gutgeschrieben. Die Gebührenzahler müssen nicht selber aktiv werden.