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Versicherung für junge Erwachsene: Die besten Anbieter

Welche Versicherung nimmt junge, in Versicherungsfragen oft noch unerfahrene Erwachsene ernst und berät sie korrekt und vollständig? Der Stichprobentest des Konsumentenschutzes hat ergeben: Geglänzt haben die beiden Versicherungen «die Mobiliar» und «Axa Versicherungen». Am schlechtesten haben eindeutig «Generali Versicherungen» und «Vaudoise Versicherungen» abgeschnitten. Besonders junge Erwachsene sind auf eine ehrliche und gute Beratung angewiesen, da sie oftmals wenig bis keine Erfahrungen in diesem Bereich mit sich bringen. Gerade dort sollten die Versicherungen umfassender informieren und auch auf Risiken hinweisen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat im Spätsommer dieses Jahres bei den neun grössten Versicherungsanbietern der Schweiz Stichproben anhand von Beratungsgesprächen betreffend Hausrats- und Privathaftpflicht-Versicherung durchgeführt. Grundlage dabei waren zwei Testpersonen, die unabhängig voneinander bei Versicherungsvermittlern des gleichen Unternehmens vorbeigingen und sich zu den genannten Versicherungen beraten liessen.

Die Beratungsgespräche waren von unterschiedlicher Qualität und nicht alle Vertreter halten sich an die gesetzlichen Vorschriften. Erhalten haben die Beraterinnen und Berater alle das gleiche Anliegen: Ein Beratungsgespräch für eine Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung für eine junge Person, die bis anhin noch über die Eltern versichert war.

Diese Kriterien wurden getestet

Getestet wurden die Qualität des Beratungsgesprächs sowie die anschliessend erhaltene Offerte. Beim Gespräch wurde darauf geachtet, ob die einzelnen Parameter auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet und das Kleingedruckte (Allgemeine Vertragsbedingungen, AVB) mitgegeben wurde und ob auf wichtige Bestandteile, beispielsweise Regressverzicht oder Unterversicherung, hingewiesen wurden. Bei der Offerte wurde vor allem die Übersichtlichkeit und die vorgeschlagene Vertragsdauer unter die Lupe genommen. Des Weiteren wurde die erste Kontaktaufnahme sowie das Vorlegen des Beraterinformationsblattes geprüft, worin der Berater wichtige Informationen zu seiner Tätigkeit offenlegen muss.

Darauf sollten Sie achten

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Beratungsgespräch darauf achten, dass wichtige Begriffe wie Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit (Privathaftpflicht) und Unterversicherung (Hausratversicherung) erklärt werden und dass über die Vertragsdauer (inkl. vorzeitigem Kündigungsrecht) gesprochen wird. Die Beratung sollte jeweils mit dem Vorlegen des Beraterinformationsblattes beginnen und mit dem Aushändigen der AVB enden. In den AVB findet sich schliesslich die konkrete Ausgestaltung eines Versicherungsproduktes. Diese bei Unklarheiten zu lesen lohnt sich in den meisten Fällen.

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