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Fruchtsaft: Wie viel Frucht steckt wirklich drin?

Wie viel Frucht steckt tatsächlich in einem Saft? Sicher ist: Von den gross abgebildeten Früchten auf der Etikette darf man sich nicht täuschen lassen. Häufig beantwortet erst der Umweg über die Flaschenrückseite und das Kleingedruckte die Frage nach der Fruchtmenge im Saft. Doch auch da wird man nicht immer fündig: In einem Kirsch- und Drachenfruchtsaft hat es allerhand, bloss keine Drachenfrucht.

Bei Getränken mit Fruchtsaftgehalt unterscheidet man zwischen Fruchtsaft (Direktsaft oder aus Konzentrat), Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränken (aromatisierte Getränke mit Fruchtsaftgehalt).

• Der Fruchtsaft muss dabei aus 100% Frucht bestehen.
• Bei Fruchtnektar hingegen liegt der Mindestgehalt an Fruchtsaft oder -mark zwischen 25 und 60 Prozent. Fruchtnektar darf zudem bis 20 Prozent des Gesamtgewichts Zucker oder Honig enthalten.
• Fruchtsaftgetränke bestehen aus Wasser, Zucker, mindestens 10 Prozent Fruchtgehalt und Aromen.

Unterschiedliche Kennzeichnung

Der Konsumentenschutz hat sich in den Regalen der Schweizer Supermärkte und im Reformhaus umgeschaut, um zu sehen, wie klar und verständlich die Fruchtsäfte und -getränke deklariert sind.

Bei Fruchtsäften, die einen Fruchtanteil von 100 Prozent aufweisen, geben die Hersteller den Fruchtgehalt gerne auf der Vorderseite der Etikette an. Ganz anders sieht es bei Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränken aus. Da muss man schon etwas genauer hinschauen, um den Fruchtgehalt heraus zu finden.

Einige Beispiele für eine gute Kennzeichnung:

• Biotta: Der Fruchtgehalt ist vorne auf der Etikette ersichtlich.
• Alnatura: Der Fruchtanteil und die Art des Fruchtsafts (Direktsaft oder aus Konzentrat) sind vorne auf der Etikette ersichtlich.
• Granini: Sowohl beim Fruchtsaft als auch beim Fruchtnektar ist der Fruchtanteil vorne auf der Etikette abgedruckt, allerdings ist der Fruchtgehalt vom Fruchtnektar nicht besonders prominent platziert.

Auf der Rückseite der Saft- und Nektarflaschen ist angegeben, aus welchen Früchten das Getränk besteht. Vielfach fehlt jedoch die Prozentangabe, wie gross der Anteil der einzelnen Früchte ist. Dies ist sehr störend, da bei Mehrfruchtsäften mit fehlender Prozentangabe der verschiedenen Früchte oftmals die günstigste Frucht den grössten Anteil hat. Auch Etiketten können täuschen, da oft alle Früchte in gleicher Grösse gezeigt werden. Denn nicht überall ist wirklich so viel einer Frucht drin, wie die Etikette den Anschein macht. So ist beispielsweise beim Produkt Anna’s Best Rote Beeren unklar, wie viele Erdbeeren oder Himbeeren drin sind. Die Zutatenliste zeigt, dass der grosse Teil dieses Getränks aus roten Trauben besteht, trotz der vielen Beeren auf der Etikette und im Produktenamen.

«Gesunde» Dickmacher

Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränken wird zusätzlich Zucker beigefügt. Dies ist äusserst fragwürdig, da Früchte und somit auch deren Säfte von Natur aus bereits viel Fruchtzucker beinhalten. Störend daran ist ausserdem, dass viele Produkte mit Natürlichkeit, Gesundheit und Vitaminen etc. beworben werden, was mit dem Zugeben von Zucker jedoch keinesfalls zutrifft. Ob einem Saft zusätzlich Zucker beigefügt wurde, können Konsumentinnen und Konsumenten nur feststellen, wenn sie die Etikette auf der Rückseite der Verpackung lesen. Wieviel Zucker dabei von den Früchten stammt, und wieviel Zucker zugefügt wurde, ist aber nicht nachvollziehbar.

Auch die Unterscheidung Fruchtsaft – Fruchtnektar wird meist erst durch das Lesen des Kleingedruckten ersichtlich, da die Etikette immer gleich viel Frucht verspricht und häufig nicht vorne auf dem Produkt angegeben ist, dass es sich um Fruchtnektar handelt. Hilfreich wäre also die klare Kennzeichnung von Fruchtnektar, die Angabe des Fruchtgehalts auf der Vorderseite der Verpackung und die Deklaration des Anteils der einzelnen Früchte.

Forderungen an die Hersteller

Der Konsumentenschutz fordert aus den genannten Gründen, dass
…der Produktname hält, was er verspricht.
…Früchte nicht im Namen genannt oder auf der Etikette gezeigt werden, wenn gar keine, nur Spuren davon oder lediglich Aromen enthalten sind.
…die Art des Safts (Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränk) sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung angegeben wird.
…der Fruchtgehalt ebenfalls klar erkennbar auf der Vorderseite der Verpackung angegeben wird.
…die Abbildung der Früchte auf der Etikette mit dem Inhalt übereinstimmt.
…der Anteil der einzelnen Früchte deklariert wird.
…das Beifügen von Zucker und Zuckerarten minimiert oder bestenfalls ganz unterlassen wird.