Finanzdienstleistungsgesetz: Ständerat lehnt weiteren Abbau beim Anlegerschutz ab

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz startete einst als ambitioniertes Projekt zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Bundesrat und Parlament haben das Gesetz solange verwässert, bis davon nicht mehr viel übrig blieb. Immerhin hat der Ständerat heute bei zwei Entscheiden Augenmass bewahrt: Einerseits soll das 14-tägige Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen zu Hause oder am Telefon auch weiterhin für Finanzdienstleistungen gelten (der Nationalrat wollte dies streichen). Andererseits entschied der Ständerat, die Strafbestimmungen bei Verstössen gegen das Konsumkreditgesetz nicht zu lockern.
Bei der Bankenkrise im Jahr 2008 haben viele Anleger viel Geld verloren, die gravierenden Mängel beim Anlegerschutz in der Schweiz traten offen zutage. Das neue Finanzdienstleistungsgesetz sollte die zahlreichen Gesetzeslücken stopfen. Der Bundesrat und vor allem das Parlament strichen die allermeisten Verbesserungen für Kunden von Banken und Vermögensverwaltern wieder aus dem Gesetz.
Die Bankenlobby wollte die Gunst der Stunde nutzen, um unliebsame, bestehende gesetzliche Bestimmungen zu streichen. Der Ständerat hat heute immerhin zwei dieser Begehren abgelehnt: Einerseits hat er entschieden, dass das 14-tägige Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen, die zu Hause (Haustürgeschäfte) oder am Telefon gemacht werden, auch weiterhin gelten soll – der Nationalrat wollte eine Ausnahme für Finanzdienstleistungen einführen.
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Zudem sollten die Strafbestimmungen bei Verstössen bei der Prüfung der Kreditfähigkeit im Konsumkreditgesetz aufgeweicht werden. Der Nationalrat beantragte, dass selbst schwerwiegende Verstösse nur dann zu sanktionieren sind, wenn sie “absichtlich” erfolgen. Da der Nachweis einer Absicht in der Praxis kaum zu erbringen ist, wären damit schwerwiegende Verstösse bei der Prüfung der Kreditfähigkeit kaum mehr sanktioniert worden. Der Ständerat lehnte diese Änderung heute deshalb zu Recht ab. Allerdings sind diese Entscheide noch nicht definitiv: Als Nächstes wird die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates über die Differenzen zum Ständerat beraten.
Der Konsumentenschutz wird sich weiterhin für einen besseren Anlegerschutz im Finanzdienstleistungsgesetz stark machen.