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Intransparenz für die Konsumenten, Zückerchen für die Industrie

Zucker_0001-Web_ausschnittDas neue Lebensmittelrecht sieht vor, dass der Gehalt an Salz, Fett, Kohlenhydraten etc. auf den Lebensmitteln neu in einer Nährwerttabelle angegeben werden muss. Aber ausgerechnet die Angabe des Zuckers – der mittlerweile in fast jedem Lebensmittel und in viel zu hohen Mengen enthalten ist – kann freiwillig erfolgen. Wie sich die Konsumenten trotzdem informieren können – auf diese Frage von Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin des Konsumentenschutzes und Nationalrätin, konnte der Bundesrat keine befriedigende Antwort geben.

Mit dem neuen Lebensmittelrecht, das seit dem 1. Mai 2017 in Kraft ist, muss ausgerechnet die Deklaration von Zucker nur noch freiwillig geschehen. Die Präsidentin der SKS, Prisca Birrer-Heimo  wollte vom Bundesrat in der aktuellen Sommersession wissen, wie sich Konsumentinnen und Konsumenten trotzdem noch über den Zuckergehalt eines Produkts informieren können. Und wie man verhindern wolle, dass die Lebensmittelindustrie dieses Schlupfloch ausnutze?

Die Antwort von Alain Berset ist leider wenig zufriedenstellend: Der Bundesrat gehe davon aus, dass die Grossverteiler trotz der Freiwilligkeit mehrheitlich nicht auf eine Zuckerdeklaration verzichten werden. Falls dies nicht der Fall sein sollte, werde der Bundesrat regulatorisch eingreifen. Die SKS ist jedoch der Meinung, dass dies nicht genügt. Es sollte jeder Konsumentin und jedem Konsumenten auf den ersten Blick klar sein, welchen Zuckergehalt ein Produkt enthält. Ohne obligatorische Angabe in der Nährwertkennzeichnung geht jedoch diese Transparenz verloren!

Antwort Bundesrat