Abgasskandal: Die Bundesanwaltschaft muss ihre Arbeit aufnehmen!

Die Bundesanwaltschaft muss sich dem Abgasskandal annehmen und eine Strafuntersuchung gegen Volkswagen, Amag sowie die Organe und Angestellten der Amag eröffnen, bestimmt das Bundesstrafgericht in einem Urteil. Damit werden zwar noch nicht die einzelnen Schadensfälle von VW-Besitzern behandelt, aber immerhin werden nun die Verantwortlichen in der Schweiz eruiert. Die SKS ist sehr erfreut, dass sie nun Recht bekommen hat und sich auch die Schweizer Gerichte mit dem Fall beschäftigen müssen.
Die Bundesanwaltschaft wollte es sich leicht machen und die rund 2000 Schweizer Strafanzeigen nach Deutschland abschieben. Die SKS hat dagegen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde eingelegt, ist jedoch abgeblitzt. Ein Rechtsanwalt hat den Fall an das Bundesstrafgericht weitergezogen, welches die Angelegenheit nun im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten und der SKS entschieden hat. “Wir sind sehr froh, dass die Bundesanwaltschaft sich dem Fall nun annehmen und feststellen muss, wer in der Schweiz für den Abgasskandal Verantwortung übernehmen muss”, hält SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder fest, “die Amag als Direktimporteur und VW dürfen nicht ungeschoren davon kommen”.
Für die Geschädigten bedeutet dies jedoch leider nicht, dass sie sich nun zurücklehnen und abwarten können. Die Bundesanwaltschaft wird lediglich die Verantwortlichkeit feststellen, nicht aber die einzelnen Fälle behandeln. Die SKS rät deshalb weiterhin, sich bei der niederländischen Stiftung Car Claim in Holland anzumelden und sich der Schadenersatzforderung anzuschliessen.