Swissness: Es soll Schweiz drin sein…

…wo Schweiz drauf steht: Die Verordnungen zum Markenschutzgesetz, welche der Bundesrat heute in die Vernehmlassung schickt, kommen im Bereich der Lebensmittel dieser Vorgabe nach. Die SKS ist erfreut, dass nach dem jahrelangen Ringen um verlässliche und für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschende Swissness-Vorgaben dies nun offenbar auch so umgesetzt werden soll. Als Schweizer Lebensmittel sollen in Zukunft nur jene gekennzeichnet werden können, deren Anteil an Schweizer Rohstoffe mindestens 80 Prozent beträgt. Für Rohstoffe, welche in der Schweiz nicht oder in ungenügender Menge vorhanden sind, werden Ausnahmeregelungen getroffen. Warum allerdings die Lebensmittelindustrie bis Ende 2018 (!) Zeit haben soll, diese Vorgaben umzusetzen, ist ein Rätsel. Diese Frist muss unbedingt kürzer ausfallen, denn der Wildwuchs bei der Kennzeichnung von “Schweizer” Produkten, die längst nicht alle diese Bezeichnung verdienen, muss nun viel schneller ein Riegel geschoben werden.