Mietauto: Ihre Rechte und Pflichten einfach erklärt
Sie planen einen Urlaub mit Mietauto? Online finden Sie in aller Regel eine grosse Auswahl an kleinen und grossen Autovermieterinnen – sie haben die Qual der Wahl. Die Beachtung einiger wichtiger Punkte sowie eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen machen das Mietverhältnis – selbst im Schadensfall – zu einer gelungenen Sache.
Wahl des Anbieters
Die Auswahl an Mietautoanbieterinnen ist, je nach Ort, riesig. Ob man mit einer grossen, internationalen Firma wie Hertz, Sixt, Avis oder Europcar fährt, oder aber eine weniger bekannte oder gar kleine lokale Vermietung wählt, ist nicht immer einfach zu entscheiden. Um ein Mietauto mit einem zufriedenstellenden Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, lohnt es sich, die verschiedenen Angebote genauer unter die Lupe zu nehmen und zu vergleichen. Online-Buchen spart Zeit und bringt einen guten Überblick. Helfen können Portale wie Billiger-mietwagen.de und Check24.de.
Achten Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend insbesondere auf folgende Punkte:
- Sind gewünschte Zusatzleistungen (Kindersitze, Navigationsgeräte, Dachgepäckträger, Einwegmiete [Rückgabe an anderem Ort] etc.) vorhanden und was kosten sie?
- Entstehen Zusatzkosten für junge Lenker:innen oder Zweit-/Zusatzfahrer:innen?
- Welche Gebühren werden für Grenzübertritte oder Auslandsfahrten erhoben?
- Wie sind die Stornobedingungen?
- Welchen Zahlungsmittel werden akzeptiert?
- Wie hoch ist die Kaution (Betrag wird auf Kreditkarte geblockt und steht somit für den Zeitraum der Miete nicht zur Verfügung)?
- Gibt es eine Kilometerbeschränkung?
- Welche Tankregelung gilt?
Vor Abschluss des Mietwagenvertrags sollten insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haftungsklauseln sowie der Umfang des Versicherungsschutzes geprüft werden.
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Screenshots oder Kopien des Angebots sowie der Vertragsbedingungen aufzubewahren. Im Streitfall kann dadurch nachvollzogen werden, welche Leistungen und Konditionen tatsächlich Vertragsbestandteil geworden sind.
Besonderes Augenmerk auf Versicherungen
Der Versicherungsschutz gehört zu den wichtigsten Punkten eines Mietwagenvertrags. Nicht jede angebotene Zusatzversicherung bietet einen umfassenden Schutz. Prüfen Sie vor dem Vertragsabschluss, welche Risiken gedeckt sind und welche zusätzlichen Leistungen Sie tatsächlich benötigen.
Unterschieden werden Haftpflichtschäden, die Sie Dritten verursachen, und Kaskoschäden (Schäden am eigenen Fahrzeug, durch Selbstverschulden, Drittverschulden oder Umwelteinflüsse verursacht).
Schäden gegenüber Dritten
Wenn Sie mit dem Mietauto unterwegs sind, müssen Sie auch eine Versicherung dafür abschliessen, denn bestehenden Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel keine Schäden an Mietautos.
Die Haftpflichtversicherung ist bei einem Mietauto oft bereits im Mietpreis enthalten. Sie deckt Sach- und Personenschäden, die Sie mit dem Mietauto gegenüber Dritten verursachen. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in welchem das Fahrzeug verwendet wird. Die Deckungssummen variieren je nach Land stark.
Gerade im Ausland kann eine tiefe Haftpflichtdeckung problematisch sein. Prüfen Sie deshalb, ob die Versicherungssumme ausreichend ist (mindestens 1 Million Franken Deckung). Bei ungenügender Deckung kann je nach Angebot eine Zusatzversicherung (zum Beispiel die sogenannte Mallorca-Deckung) sinnvoll sein.
Schäden am Mietauto
Die Kaskoversicherung wiederum betrifft Schäden am gemieteten Fahrzeug, beispielsweise durch Unfall, Selbstverschulden, Drittverschulden, Diebstahl oder bestimmte Umwelteinwirkungen. Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt kann sinnvoll sein, wenn sie einen umfassenden Schutz bietet. Entscheidend sind die versicherten Ereignisse, die Deckungssummen, der Selbstbehalt sowie allfällige Ausschlüsse. Diese sollten Sie genau prüfen.
- Bei der Vollkaskoversicherung kann es sich lohnen, den Selbstbehalt auszuschliessen. Dies lässt sich gegen einen Aufpreis über eine Zusatzversicherung bei der Autovermietung regeln. Allenfalls ist es aber billiger, eine entsprechende Versicherung bereits vor Reiseantritt in der Schweiz abzuschliessen – dies ist beispielsweise bei Reisebüros oder Versicherungen möglich.
- Achten Sie besonders darauf, ob auch häufige Schäden wie Glas-, Reifen-, Felgen-, Dach- oder Unterbodenschäden eingeschlossen sind. Diese sind bei Mietwagen in der Praxis oft nicht oder nur eingeschränkt gedeckt.
- Eine Haftungsbeschränkung oder ein Versicherungsschutz kann insbesondere wegfallen, wenn die Mieter:in durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursacht oder gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstösst so beispielsweise beim fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs, bei nicht erlaubten Grenzübertritten, bei Nutzung auf ungeeigneten Strassen, falschem Einschätzen der Fahrzeuggrösse, Schlüsselverlust sowie bei verspäteter Meldung eines Schadens. In solchen Fällen können trotz bestehender Versicherung zusätzliche Kosten oder Schadenersatzforderungen anfallen.
- Versprechen wie «Maximaler Schutz», «alles abdeckend» oder «ohne Selbstbehalt»: Solche Begriffe bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche Schäden übernommen werden. Auch bei «Premium»- oder «Komplettschutzpaketen» können Ausschlüsse wie oben erwähnt bestehen.
- Bevor Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, prüfen Sie bereits bestehende Versicherungen (z.B. Reiseversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder Kreditkartenleistungen). Teilweise ist dort bereits eine Deckung für den Mietauto-Selbstbehalt enthalten.
Übernahme des Mietwagens
Führerausweis und Kreditkarte nicht vergessen: Beides brauchen Sie beim Übernehmen des Mietautos. Lassen Sie sich das Mietauto und dessen Bedienung erklären.
Vor Fahrtantritt sollten Sie den Zustand des Fahrzeugs sorgfältig prüfen und Schäden umfassend dokumentieren.
- Prüfen Sie Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Warnblinkanlage und Sicherheitsgurte.
- Prüfen Sie , ob die von Ihnen gebuchten Extras (Navigationsgeräte etc.) vorhanden sind und funktionieren.
- Machen Sie aussen und innen Fotos des Fahrzeugs.
- Fotografieren Sie insbesondere sichtbare Schäden wie Kratzer oder Dellen.
- Fotografieren Sie Tankfüllung und Kilometerstand.
Achtung: Unterschreiben Sie niemals ein leeres oder unvollständiges Übergabeprotokoll. In der Praxis entstehen viele Streitfälle, weil bestehende Schäden bei der Übernahme nicht ausreichend dokumentiert wurden.
Schäden und Unfälle
Damit Sie die vertragliche Mitwirkungs- und Meldepflichten einhalten, müssen Sie einen Unfall oder entdeckten Schaden am Fahrzeug unverzüglich bei der Autovermietung melden.
Zur Wahrung der eigenen Rechtsposition empfiehlt es sich insbesondere:
- Fotos vom Schaden zu machen
- Beteiligte und Zeugen zu notieren
- Bei Unfall, Diebstahl oder Vandalismus einen Polizeirapport erstellen zu lassen
- Keine Schuldanerkennung zu unterschreiben
Bei Schäden durch Unfall, Diebstahl oder Vandalismus verlangen Vermieter oder Versicherungen häufig die Vorlage eines Polizeirapports. Fehlt ein entsprechender Nachweis, kann dies zu Leistungskürzungen, einer Ablehnung des Versicherungsschutzes oder zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung führen.
Rückgabe des Mietautos
Die Rückgabe des Fahrzeugs sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit einer Person der Mietautoagentur durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden.
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Abgabetermin zeitlich einhalten
- Tankregelung einhalten
- Rückgabe schriftlich bestätigen lassen
- Namen der anwesenden Mitarbeitenden notieren
- Kaution zurückverlangen
Vorsicht:
- Besonders bei Nacht-Rückgaben oder “Key Drop”-Systemen entstehen später häufig Diskussionen über angebliche Schäden. Fehlt ein Rückgabeprotokoll, kann der Nachweis des tatsächlichen Fahrzeugzustands im Zeitpunkt der Rückgabe erheblich erschwert sein. Umso wichtiger ist eine ausführliche Dokumentation.
- Wie Meldungen beim Konsumentenschutz und gelegentlich auch Medienberichten zu entnehmen, kommt es vor, dass Autovermietungen ohne Benachrichtigung nachträglich höhere Summen von der Kreditkarte der Mieter:in für einen angeblichen Schaden abbuchen. Überprüfen Sie Ihre Kreditkartenrechnung und intervenieren Sie gegebenenfalls umgehend bei der Kreditkartenfirma und bei der Vermieterin.
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