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Insekten im Essen – diese Regeln gelten

Insekten stehen in vielen Teilen der Welt regelmässig auf dem Speiseplan – nicht so in Europa und in der Schweiz. Und das, obwohl Mehlwürmer, Grillen oder die Wanderheuschrecke seit 2017 als Lebensmittel zugelassen sind. Seit Anfang 2023 sind auch noch weitere Insekten und Insektenzubereitungen erlaubt. Dabei gibt es aber klare Regeln: Die Insekten müssen entweder in der EU oder der Schweiz bewilligt sein. Insekten müssen immer klar deklariert werden und es muss ein Allergie-Hinweis auf der Packung stehen.

Während in vielen Teilen der Welt Insekten einen wichtigen Teil der Ernährung darstellen und regelmässig auf dem Speiseplan stehen, sind sie in Europa und in der Schweiz noch ungewohnt. Insekten sind eine sehr nahrhafte und gesunde Proteinquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien. Zudem verbrauchen Insekten wenig Ressourcen, während die Mast von Rindern, Schweinen oder Hühnern sehr viel Energie und Ressourcen verbraucht und einen wesentlichen Anteil am CO2-Ausstoss und dem Biodiversitätsverlust hat (siehe auch den Online-Ratgeber «Einfach weniger Fleisch essen»). Insekten sind also eine ressourcenschonende Art, tierische Proteine zu produzieren.

Diese Insekten sind bewilligt

In der Schweiz wurden erstmals 2017 Insekten als Lebensmittel zugelassen. Die Liste an zugelassenen Arten wurde 2023 erweitert und umfasst dieselben Insekten, welche auch auf dem europäischen Markt als Lebensmittel angeboten werden dürfen:

  • Mehlkäfer oder -wurm (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet/gefroren/als UV-behandeltes Pulver
  • Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren/getrocknet/pulverförmig
  • Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren/getrocknet/pulverförmig
  • Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus), gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert

Die Hersteller:innen müssen für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Dies verlangt die «Verordnung über neuartige Lebensmittel». Darunter fallen alle Lebensmittel, welche in der Schweiz oder in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden. Erhalten die Gesuchssteller:innen in der EU eine Zulassung, gilt diese automatisch auch für den Schweizer Markt. Das BLV führt eine Liste der entsprechenden EU-Bewilligungen: «In der EU bewilligte Novel Foods».
Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Produkte eine wissenschaftliche Bewertung durch die Schweizer Behörden oder durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen und bestehen.

Allergien sind möglich

Insekten weisen ein gewisses Risiko auf, dass sie Allergien auslösen können. Insbesondere sind Personen gefährdet, die auf Krebstiere, Staubmilben oder auch Weichtiere allergisch reagieren. Ursache können gemäss der EFSA Allergene aus dem Futter (zum Beispiel Gluten) sein, welche das Insekt aufgenommen hat. Deshalb ist vorgeschrieben, dass auf Produkten aus oder mit Insekten ein Allergie-Hinweis stehen muss.

Deklaration ist zwingend

Seit Insekten auf dem europäischen und dem Schweizer Markt zugelassen sind, gibt es regelmässig Befürchtungen, dass diese ohne Deklaration in verarbeiteten Lebensmitteln «versteckt» würden. Diese Befürchtung ist unbegründet. Das Gesetz schreibt vor, dass Konsument:innen aufgeklärt werden müssen, was in Produkten steckt. So soll sichergestellt werden, dass Konsument:innen frei entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten konsumieren möchten oder nicht.

Auf den Verpackungen müssen deshalb folgende Angaben zu finden sein:

  • Nennung des deutschen und lateinischen Namens – beispielsweise für die Hausgrille «Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen)»
  • Information über die Form der Beimischung (auch Darreichungsform genannt) – zum Beispiel getrocknet, pastenartig oder pulverförmig
  • Ein Allergiehinweis in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste – etwa: «Personen, die allergisch sind gegen Weichtiere und Krebstiere und/oder Hausstaubmilben, können allergisch auf den Verzehr von Insekten reagieren.»

Konsument:innen, welche keine Insekten auf ihrem Teller haben möchten, können diese also erkennen und vermeiden. Es bedingt allerdings, dass Sie die Verpackungsinformationen beachten, was ohnehin immer empfehlenswert ist.

Weitere Bewilligungen dürften folgen

Derzeit liegen fünf weitere Anträge auf Marktzulassung vor. Die Hersteller:innen wollen die Insekten in verschiedenen Formen vermarkten. Die Sicherheitsbewertung der EFSA läuft.

Obwohl Insekten nun schon seit etlichen Jahren als Lebensmittel bewilligt sind und weitere folgen werden, konnten sich Produkte mit Insekten auf dem Markt nicht durchsetzen und sind bislang ein Nischenprodukt geblieben. Ursache wird wohl einerseits die Skepsis und Ablehnung von Konsument:innen gegenüber dem Verzehr von Insekten sein, aber auch der Preis, der wegen den geringen Produktionsmengen immer noch sehr hoch ist.

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