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Unverständlich: Ständerat will Gentechmoratorium aufweichen

Mit einem knappen Entscheid hat der Ständerat heute beschlossen, dass das Gentechmoratorium aufgeweicht werden soll. Er will die neuen gentechnischen Verfahren nicht in das Moratorium einschliessen. Damit schafft er jedoch Rechtsunsicherheit und Intransparenz und schadet dem Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Schweizer Landwirtschaft.

Seit 2005 sorgt das Moratorium dafür, dass die Schweizer Landwirtschaft konsequent ohne Gentechnik produziert. Der Bundesrat und der Nationalrat haben sich für eine Verlängerung des Gentechmoratoriums für vier weitere Jahre ausgesprochen.  Überraschenderweise hat der Ständerat nun mit einem äusserst knappen Resultat (22 zu 22 Stimmen mit Stichentscheid des Ratspräsidenten) die neuen gentechnischen Verfahren aus diesem Moratorium ausgeschlossen. Für den Konsumentenschutz ein unverständliches Vorgehen, das viel Verunsicherung und auch Rechtsunsicherheit schafft.

Die neuen gentechnischen Verfahren oder die Genomeditierung ist eine junge Technologie, deren Risiken nicht vollständig erforscht sind. Eine Verlängerung des Moratoiums gibt die notwendige Zeit, um diese Forschung voranzutreiben und verlässlichere Erkenntnisse zu gewinnen.

Es sind aber auch weitere, zentrale Fragen rund um die neuen gentechnischen Verfahren offen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat in der Beratung im Ständerat einen zentralen Punkt angesprochen: Es kann nicht sein, dass Genomediting zugelassen wird, bevor geklärt ist, wie diese Verfahren im Produkt nachgewiesen werden können. Ist dies nicht gewährleistet, können die Verfahren auch nicht deklariert und für die Konsumentinnen und Konsumenten transparent ausgewiesen werden.

Auch die Schweizer Landwirtschaft wird mit schwierigen Fragen konfrontiert. Die gentechnikfreie Schweizer Landwirtschaft droht ein wichtiges Qualitätsmerkmal und ein Verkaufsargument zu verlieren, welche sich in den letzten Jahren bewährt haben.

Sollte das Moratorium tatsächlich aufgeweicht werden, würden die Landwirtinnen ausserdem mit erheblicher Rechtsunsicherheit konfrontiert. Es besteht keine gesetzlich Grundlage, wie gentechnisch veränderte und gentechfreie Landwirtschaft in der kleinräumigen Schweiz nebeneinander bestehen können. Der Entscheid des Ständerates ist mit dem Schweizer Gentechnikgesetz nicht vereinbar. Dieses schreibt den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor.

Der Ständerat setzt mit seinem Entscheid das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten aufs Spiel und schafft Verunsicherung. Die Deregulierung sorgt für Intransparenz und unnötige Risiken für Mensch und Umwelt. Der Konsumentenschutz zählt auf den Nationalrat, der das Moratorium vollständig und mit grosser Mehrheit verlängern wollte. Er wird sich im Frühling mit dem Entscheid des Ständerates befassen und hoffentlich bei seinem Entscheid bleiben – im Interesse der Konsumentinnen und der Produzenten.

Was sind neue Gentechniken? Dieses Video der Schweizer Allianz Gentechfrei erklärt es leicht verständlich:

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