Wie schütze ich mich vor einer Abofalle?

Im Internet oder auch per SMS locken viele kostenlose Angebote. Neben seriösen machen sich auch unseriöse Anbieter breit. Ihr Ziel ist es, Sie in eine Abofalle zu locken. So schützen Sie sich davor.
Neben seriösen Gratisangeboten locken im Internet (und auch per SMS) viele nur vermeintlich kostenlose Angebote. Häufig wird auf bunten und animierten Website für Gratisangebote (Horoskope, Downloads, Zusammenfassungen etc.) geworben oder es wird ein Wettbewerb angeboten. Dahinter steckt oft eine Abofalle.
Die Information, dass es sich dabei schlussendlich um ein Angebot mit wiederkehrenden Kosten handelt, also eine Abofalle, befindet sich oft gut versteckt in den klein geschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst wo auf der Webseite.
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So schützen Sie sich vor einer Abofalle
Um gar nicht erst in die Falle zu tappen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie aufgefordert werden, Name, Handynummer und/oder Adresse anzugeben. Prüfen Sie die Webseite und die AGB aufmerksam, um herauszufinden, ob das Angebot versteckte Kosten verursacht.
- Machen Sie zudem Screenshots von der Seite, denn so können Sie später beweisen, dass das Angebot als «gratis» angepriesen wurde.
- Ein Klick reicht zum Vertragsschluss! Wenn Sie bei einem Angebot unsicher sind, klicken Sie deshalb nicht auf Buttons wie «Loslegen», «Start», «Bestätigen» usw.
- Rechtliches: Geht es um die Lieferung von kostenpflichtigen SMS oder MMS, müssen nach dem OK-Klick alle Informationen zu diesem Abonnement auf Ihr Handy gesendet werden. Für einen gültigen Abschluss müssen Sie den Vertrag mit einem Antwort-SMS bestätigen (Art. 11b Preisbekanntgabeverordnung).
- Seit dem 1. Juli 2015 gilt zudem die sogenannte Buttonlösung: Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, müssen Sie bewusst eine Schaltfläche (Button) anklicken, auf welcher der Preis der bestellten Dienstleistung nochmals klar deklariert ist (oder der Preis steht in unmittelbarer Nähe des Buttons). Ansonsten darf keine Rechnung für Mehrwertdienste gestellt werden.
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