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Ist eine automatische Vertragsverlängerung rechtens?

Ein häufiges Problem bei Abo-Verträgen ist die automatische Vertragsverlängerung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf automatisch für eine weitere Periode, sofern Sie ihn nicht rechtzeitig kündigen. Wenn Sie also die Kündigungsfrist verpassen, müssen Sie die Dienstleistung oft für ein ganzes weiteres Jahr bezahlen – oder länger, falls Sie die Frist auch im Folgejahr verpassen. Solche Verträge werden auch Rollover- oder Knebelverträge genannt.

Den meisten ist es schon einmal passiert, dass sie auf ihrem Bankauszug eine unerwartete Belastung bemerken, um dann herauszufinden, dass sich ein Abo oder Vertrag automatisch verlängert hat. Sehr ärgerlich, wenn Sie diese Verlängerung gar nicht wollten und sich die Anbieterin dann auch noch weigert, den Vertrag aufzulösen und das Geld zurückzuerstatten. Hier sind einige Beispiele für Verträge, die sich automatisch verlängern können:

  • Fitnessabo
  • Online-Dating-Abo
  • ÖV-Abo (z. B. Swisspass)
  • Zeitschriften-Abo
  • Kostenlose Probeabos, die ohne Kündigung in ein kostenpflichtiges Abo übergehen

Sara Stalder, Geschäftsführerin vom Konsumentenschutz, erklärt, wie Sie solche Knebelverträge vermeiden

Das automatische Laden von YouTube-Videos ist standardmässig deaktiviert, weil dabei Daten in die USA übertragen werden, wo kein angemessenes Datenschutzniveau existiert.

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Wann sind automatische Verlängerungen akzeptierbar?

Der Konsumentenschutz erhält zahlreiche Anfragen von Konsument:innen, die Probleme mit automatisch verlängerten Verträgen und unerwarteten Kosten haben. Ist eine solche Verlängerung überhaupt legal? Wie so oft in der Juristerei heisst die Antwort: Es kommt darauf an.

Nach Ansicht des Konsumentenschutzes und vieler Rechtsexpert:innen ist eine automatische Vertragsverlängerung nur dann akzeptabel, wenn die Anbieter:innen die Kundschaft ausdrücklich und rechtzeitig informieren. Das gilt sowohl vor Abschluss des Vertrags als auch vor der Verlängerung. Alle nachfolgenden Punkte müssen dabei erfüllt sein:

  • Expliziter Hinweis auf die automatische Vertragsverlängerung bei Vertragsabschluss.
  • Expliziter Hinweis auf die Kündigungsfrist bei Vertragsabschluss.
  • Rechtzeitiger expliziter Hinweis auf bevorstehende Vertragsverlängerung, damit genügend Zeit bleibt, den Vertrag zu kündigen.
  • Keine zu hohen Hürden für die Kündigung (z. B. sehr kurze Kündigungsfristen oder nur per Fax akzeptierte Kündigungen).

Eine weitere akzeptable Form der automatischen Vertragsverlängerung liegt vor, wenn die Parteien im Vertrag eine Mindestlaufzeit (z. B. ein Jahr) vereinbart haben. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprüngliche Dauer. Ab diesem Zeitpunkt besteht jedoch ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer maximalen Frist von zwei Monaten. So kann die Kundschaft dennoch rechtzeitig aus dem Vertrag aussteigen, wenn sie die ursprüngliche Kündigungsfrist verpasst hat. Dies minimiert das Risiko, dass Sie weiterhin für eine Dienstleistung zahlen, die Sie nicht mehr benötigen. Solche Regelungen finden sich insbesondere in Verträgen von zahlreichen Mobilfunkanbieterinnen.

Wissen Sie, ob sich der Vertrag verlängert oder nicht?

Die Kundschaft kann in dieser Situation entscheiden, ob sie den Vertrag abschliessen will, oder ob sie lieber eine andere Anbieter:in sucht. Aber: Auch eine informierte Kundschaft hat durch die Kündigungspflicht einen zusätzlichen Aufwand. Wirklich faire Anbieter:innen lassen Kund:innen beim Vertragsabschluss die Wahl, ob sie einen befristeten Vertrag oder eine automatische Verlängerung wünschen. Sind Sie mit einer automatischen Vertragsverlängerung konfrontiert? Beachten Sie unsere Tipps weiter unten!

Leider gibt es auch unseriöse Anbieter:innen, die den Hinweis auf die automatische Vertragsverlängerung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstecken, ohne die Kundschaft zusätzlich darauf hinzuweisen. Die Kund:innen gehen dann davon aus, einen befristeten Vertrag abzuschliessen, weil beispielsweise von «12 Monaten für 500 Franken» die Rede ist. Noch problematischer wird es, wenn nebst diesem versteckten Hinweis auch noch hohe Hürden für die Kündigung hinzukommen.

Unter welchen Umständen Kund:innen eine Vertragsverlängerung akzeptieren müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Grundsätzlich ist immer eine Beurteilung des Einzelfalls notwendig. Es gilt allerdings: Je kundenunfreundlicher die AGB formuliert sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie ungültig sind. Wenn der Hinweis auf eine automatische Vertragsverlängerung nicht einmal in den AGB steht, sondern irgendwo versteckt auf der Webseite, sind Kund:innen nicht daran gebunden.

Im Streitfall

Im Zusammenhang mit Abo-Verträgen kommt es oft zu folgenden oder ähnlichen Problemen:

  • Sie wurden bei Vertragsabschluss nicht auf die automatische Verlängerung hingewiesen.
  • Sie sollen nach der Verlängerung einen höheren Preis zahlen, obwohl Sie vorgängig nicht auf eine Preiserhöhung aufmerksam gemacht worden sind.
  • Sie erhalten trotz frist- und formgerechter Kündigung weiterhin Rechnungen.
  • Sie sind der Ansicht, dass die Weiterführung des Abos nicht mehr zumutbar ist (weil Sie z. B. ins Ausland ziehen und das Fitnessabo keinen Sinn mehr macht).

Vieles davon ist nicht rechtens und kann angefochten werden. Informieren Sie sich über die Rechtslage oder lassen Sie sich bei Bedarf telefonisch beraten.

In Streitfällen mit Online-Partnervermittlungen oder bei Abofallen finden Sie in unserem kostenlosen Musterbrief-Generator Vorlagen, um sich zu wehren.

Tipps:

  • Wenn Sie den Vertrag online abschliessen: Prüfen Sie die Webseite vorab sorgfältig und achten Sie auf versteckte Hinweise zu automatischen Verlängerungen oder zusätzlichen Kosten. Falls Sie etwas finden: Suchen Sie nach alternativen Anbieter:innen ohne automatische Verlängerung.
  • Lesen Sie die AGB aufmerksam durch. Wenn diese digital vorliegen, nutzen Sie die Suchfunktion (Ctrl+F oder bei Mac Cmd+F) und suchen Sie nach Begriffen wie «Kündigung», «kündigen», «verlängert» oder «erneuert».
  • Kündigen Sie einen Vertrag mit automatischer Verlängerung am besten gleich bei Vertragsbeginn auf das Ende der Laufzeit. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.
  • Sie können auch die Bestimmungen zur automatischen Vertragsverlängerung im Vertrag durchstreichen oder mit dem Vermerk ergänzen: «Die Anbieter:in erinnert rechtzeitig an die Vertragsverlängerung bzw. an die Kündigungsfrist». Allerdings stimmen viele Anbieter:innen solchen Änderungen nicht zu.

Prüfen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen blitzschnell mit unserem neuen AGB-Check-Tool. Es durchsucht eingefügte oder hochgeladene AGB-Texte auf Passagen, in denen eine automatische Vertragsverlängerung formuliert ist, und markiert gefundene Klauseln. Jetzt ausprobieren unter konsumentenschutz.ch/agb-check.

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