Branchenbuch-Abzocke: Was tun?
Betrüger bieten teure, aber nutzlose Einträge für Adressbücher, im Internet-Branchenregister und ähnliche Register an. Die Adressschwindler und Registerhaie haben es vor allem auf Neugründungen und KMUs abgesehen und versuchen, diese mit nutzlosen oder oft inexistenten Branchenbuch-Einträgen zu horrenden Preisen abzuzocken. Das können Sie dagegen unternehmen.
Findige Geschäftemacher versuchen, Kleinunternehmern oder Selbständigen mit der Branchenbuch-Abzocke das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie bieten teure, aber nutzlose Einträge für Adressbücher, Internet-Branchenregister und ähnliches an. Vor allem KMUs leiden unter diesen unseriösen Geschäftspraktiken: Sie werden auf täuschende Art und Weise mit Angeboten für eine teure und nutzlose Eintragung in Branchen- oder Telefonbüchern überhäuft.
Vorsicht!
Die per E-Mail, Post oder Fax zugestellten Anmeldeformulare erwecken oft einen amtlichen Eindruck, um Vertrauen zu erwecken. Das Kleingedruckte hat es in sich: wer die Anmeldeformulare nicht genau studiert und vorschnell etwas unterschreibt, wird bald mit Forderungen von mehreren tausend Franken konfrontiert.
Beispiele
- Korrektur-Falle: Die Registerbetreiber schicken ein Formular an Unternehmen und fordern sie auf, ihre Adressdaten für ein Branchenbuch zu aktualisieren. Nur im Kleingedruckten steht, dass es sich um eine Offerte für einen kostenpflichtigen Vertrag handelt, der durch das Rücksenden abgeschlossen wird.
- Die Rechnungs-Falle: Hierbei verschicken die Registerbetreiber Schreiben, die wie eine Rechnung aussehen. Sie setzen darauf, dass das Schreiben wie eine «normale» Rechnung behandelt und bezahlt wird. Auch hier steht im Kleingedruckten, dass mit Bezahlen der Rechnung ein Vertrag abgeschlossen wird.
- Hüten Sie sich auch vor dieser Falle: Auf dem Werbeschreiben wird eine kostenpflichtige 090x-Nummer angegeben. Dorthin soll ein Fax geschickt werden, wenn kein Eintrag erwünscht sei. Achtung: Ein solches Fax kann über 100 Franken kosten!
Folgende Firmen sind uns in den letzten Monaten wegen versuchter Branchenbuch-Abzocke gemeldet worden (Stand März 2024):
- ACMC (ACmedcare AG)
- Alfa Verlag Service
- Bonifix GmbH
- Business Directory Local Online (local-online.ch)
- DataLogic solutions GmbH (cata.ch) – > seit 21.11.2023 aktiv unter neuem Namen: Yelo Verlag GmbH
- Central Services GmbH
- National S.W.P.A
- Onlinedienst Portal (geschaeftsverzeichnis@gmail.com)
- Premium Verlag
- Zeferix GmbH
- Zefireg GmbH
Seriöse Branchenbücher
Seriöse Adressverlage sind mit dem Gütesigel des Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verbands SADV gekennzeichnet.
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Mich hat’s getroffen – was kann ich tun?
Da die Formulare und Schreiben unterschiedlich ausgestaltet sind, ist es notwendig, dass jeder Branchenbuch-Fall einzeln juristisch beurteilt wird. Wenn Sie auf eine juristische Beratung verzichten, können Sie folgendermassen vorgehen:
- Senden Sie dem Unternehmen einen eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt: «Ihr Schreiben vom … erweckte den Eindruck, dass es sich bei dem von Ihnen vorgenommenen Registereintrag um den offiziellen Handelsregistereintrag handelt. Nun musste ich feststellen, dass dem nicht so ist. Auf den Eintrag in Ihrem Register verzichte ich. Folglich bitte ich um Rückerstattung des von mir einbezahlten Betrags von … Franken. Ich erwarte Ihre Rücküberweisung innerhalb der nächsten Tage auf das Konto ….. .» Sie können im Schreiben anfügen, dass eine Kopie des Schreibens an die Stiftung für Konsumentenschutz geht.
- Zahlen Sie allfällige Rechnungen nicht.
- Falls Sie bereits bezahlt haben: Verlangen Sie im Schreiben zudem die Rückerstattung des bezahlten Betrags. Sollte sich das Unternehmen widersetzen, bleibt Ihnen nur der betreibungsrechtliche Weg und schlussendlich der Weg vors Gericht, um das Geld zurückzufordern.
- Melden Sie uns versuchte Branchenbuch-Abzocke über unser Meldeformular. Solche Geschäftsmethoden sind strafbar (Art. 3 Abs. 1 lit. p und q i.V.m. Art. 23 UWG) und können zur Anzeige gebracht werden.
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