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Produktesicherheitsgesetz – Ein Schritt in die richtige Richtung!

Der Bundesrat hat heute das EVD mit der Ausarbeitung der Botschaft zum Produktesicherheitsgesetz beauftragt. Die vier Konsumentenorganisationen – acsi, FRC, kf und SKS – begrüssen diesen Entscheid. Allerdings bleiben im Gesetzesprojekt einige Lücken offen: Dienstleistungen werden nicht einbezogen und der Anschluss der Schweiz an das RAPEX Frühwarnsystem ist nicht vorgesehen.

Mit dem obligatorischen Rückruf unsicherer Produkte wie beispielsweise eine Cafémaschine, die explodieren könnte oder ein Kinderwagen, der auseinanderfällt, wenn man ihn über Treppen trägt etc. schliesst der Bundesrat endlich eine wichtige Lücke. Die vier Konsumentenorganisationen begrüssen den Willen des Bundesrates, ein Produktesicherheitsgesetz zu schaffen, allerdings müssten noch weitere Lücken geschlossen werden:

  • Für Dienstleistungen sieht das Produktesicherheitsgesetz nichts vor. Unsere Wirtschaft wird mehr und mehr durch den Dienstleistungssektor dominiert. Die vier Konsumentenorganisationen sehen Handlungsbedarf in verschiedenen Branchen, so beispielsweise im Tourismus oder diversen Sportaktivitäten.
  • Die Anknüpfung der Schweiz an das europäische Frühwarnsystem RAPEX ist nicht vorgesehen.
  • Es fehlt eine zentrale Stelle, welche mit der Ueberwachung der Sicherheit von Produkten und der Koordination ziwschen den Vollzugsbehörden beauftragt ist.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 2. Mai 2007