VVG-Revision: nationalrätliche Version genügt nicht

Heute beriet der Nationalrat über die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes. Statt des längst fälligen – und ursprünglich beabsichtigten – Ausgleichs im Kräfteverhältnis zwischen Versicherern und Versicherten, beschloss der Rat nur punktuelle Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Deshalb ist die Gesetzesvorlage in dieser Form weiterhin ungenügend. Der Ständerat muss weitere wichtige Verbesserungen beschliessen.
Das heute vom Nationalrat beschlossene Gesetz benachteiligt die Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber den Versicherungen nach wie vor. «Das haben wir befürchtet», sagt Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo. «Der Entwurf war bereits so dermassen schlecht, dass der Nationalrat hätte quasi über sich hinauswachsen müssen.» Die punktuelle Abmilderung der konsumentenfeindlichsten Bestimmungen im Entwurf und vereinzelten Neuerungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz in dieser Form aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten nicht genügt.
Ständerat ist gefordert
Im Ständerat wird die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession behandelt. Prisca Birrer-Heimo: «Der Ständerat ist jetzt gefordert. Wir setzen uns mit allen Mitteln für weitere deutliche Korrekturen zu Gunsten der Versicherten ein.»