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Billag-Mehrwertsteuer wird zurückerstattet

Der Konsumentenschutz erringt für die Konsumentinnen und Konsumenten einen Sieg! Die zu Unrecht erhobene Billag-Mehrwertsteuer für den Zeitraum zwischen 2010 und Mitte 2015 müssen zurückerstattet werden. Das Bundesgericht heisst in seinem Urteil vom 2. November 2018 die vier Musterklagen der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen teilweise gut.

Alle Haushalte profitieren von diesem Urteil

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hatte die Musterklagen in einem jahrelangen Verfahren bis zum Bundesgericht weitergezogen, um die Rückerstattung zu vermeiden. Damit hat es schliesslich zumindest erreicht, dass es die zu Unrecht eingezogene Mehrwertsteuer statt rückwirkend auf zehn Jahre nur für gut fünf Jahre zurückzahlen muss. Dennoch: Dank diesem Urteil und auch aufgrund des politischen Drucks lenkt das BAKOM nun in die zentrale Forderung des Konsumentenschutzes ein: Alle Haushalte erhalten eine pauschale Rückererstattung.

Höhe der Pauschale noch nicht klar

Die Höhe der Gutschrift wird vom Parlament festgelegt. Sie wird sich voraussichtlich zwischen Fr. 50.- und 70.- belaufen und über die Abgaberechnung der künftigen Erhebungsstelle Serafe (nur noch bis Ende 2018 ist die Billag für das Inkasso zuständig) erstattet. Wir begrüssen diese Entscheidung: Aus Praktikabilitäts- und Zeitgründen ist nichts daran auszusetzen, dass die Rückerstattung in Form einer Pauschale geschieht. Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz: «Von Beginn weg war unser Ziel die Rückerstattung an alle. Wir sind mit diesem Resultat sehr zufrieden!»

Das BAKOM benötigt für die pauschale Rückerstattung wie erwähnt eine gesetzliche Grundlage, die sie in den nächsten Monaten ausarbeiten und baldmöglichst in den Gesetzgebungsprozess speisen will. Bis die Gebührenzahler die ihnen zustehende MWST endlich gutgeschrieben erhalten, werden also noch etliche Monate vergehen.

Rückerstattungsgesuche sistiert

Wer beim Konsumentenschutz oder bei einer alliierten Konsumentenschutz-Organisation ein ausdrückliches Rückerstattungsgesuch gestellt hat, muss ebenfalls die gesetzliche Regelung für die Rückerstattung abwarten. Die Gesuche werden sistiert. Sollte der Gesetzgeber das Geschäft unverhältnismässig lange nicht behandeln oder sich wider Erwarten gegen eine pauschale Rückerstattung entscheiden, wird der Konsumentenschutz die Gesuche allerdings reaktivieren und durchsetzen.

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