Ärger mit Digitec: Kaufpreis nachträglich verdreifacht
Ware bestellt, im Voraus bezahlt und geliefert. Man möchte meinen, dass das Kaufgeschäft damit abgeschlossen ist. Nicht so bei Digitec: Ein Ehepaar bestellte eine Festplatte, bezahlte den Preis von 122 Franken per Vorkasse und nahm das Gerät nach der Lieferung in Betrieb. Zu früh, wie sich herausstellte. Digitec will das Gerät zurück – oder 228 Franken Aufpreis.
Die Geschichte der Ratsuchenden klingt absurd: Nachdem sie die Festplatte im Voraus bezahlt und nach der Lieferung in Betrieb genommen haben, will Digitec plötzlich fast den dreifachen Kaufpreis. Unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Käufer vor die Wahl gestellt, entweder den neuen Preis zu bezahlen oder die Festplatte zurückzugeben. Begründet wird dies damit, dass der Preis im Online-Shop falsch angeschrieben worden sei. Doch das Gerät ist bereits in Betrieb und die Betroffenen sind nicht bereit, nachträglich einen Aufpreis zu bezahlen.
Statt für den eigenen Fehler geradezustehen, versteckt sich Digitec hinter einer kundenunfreundlichen AGB-Bestimmung, wonach kein Vertrag zustande komme, wenn eine fehlerhafte Preisangabe vorliegt. Diese Klausel ist nach Ansicht der Stiftung für Konsumentenschutz jedoch ungültig, weil sie ungewöhnlich ist und möglicherweise gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstösst. Denn mit dieser Regelung würde bei Käufen im Internet eine ständige Unsicherheit über den tatsächlich zu bezahlenden Preis bestehen. Doch selbst wenn die Klausel rechtens wäre: Im vorliegenden Falle käme sie ohnehin nicht zum Zuge, da die bezahlte Ware bereits ausgeliefert und in Betrieb ist – die vertraglichen Verpflichtungen somit von beiden Seiten endgültig erfüllt sind, selbst nach dem Wortlaut der strittigen Digitec-AGB.
Von einem Unternehmen, das in einem Jahr über eine halbe Milliarde Franken erwirtschaftet, würde man mehr Gelassenheit und Kundenfreundlichkeit erwarten. Digitec pocht jedoch lieber weiterhin auf die 228 Franken – und verliert damit wohl zwei Kunden.
