Fitnesscenter weiterhin auf Fairness trimmen

Einige Fitnesscenter, vornehmlich in der Westschweiz, haben unfaire Klauseln in ihrem Kleingedruckten angepasst. Trotz dieses Teilerfolgs wird die Stiftung für Konsumentenschutz zusammen mit ihren Allianzpartnern ACSI und FRC und dem Magazin Beobachter die Fitnesscenter weiterhin im Auge behalten.
Nach dem Start eines Abmahnverfahrens durch die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen SKS, ACSI und FRC zusammen mit dem Magazin Beobachter im März 2015 passten drei der insgesamt 17 angeschriebenen Fitnessstudios ihr Kleingedrucktes (Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB) vollständig im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten an. Weitere Studios nahmen längst überfällige Anpassungen im Kleingedruckten vor. Untersucht wurden Klauseln betreffend automatischer Vertragsverlängerung, Möglichkeit des Aboübertrags auf eine Drittperson, die vorzeitige Vertragsauflösung sowie Haftungsfragen.
„Dass endlich Bewegung in das leidige Thema der unfairen Klauseln im Kleingedruckten bei Fitnesscentern kommt, ist ein schöner Erfolg. Wir werden die Studios und deren Geschäftsgebaren jedoch weiterhin beobachten“, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).
Mit einem Listenrating stellen die Konsumentenschutzorganisationen ein Tool zur Verfügung, welches den Konsumentinnen und Konsumenten einen raschen Überblick über die AGB eines bestimmten Fitnessstudios verschafft. Sowohl Kundinnen und Kunden wie auch die Studios selbst werden eingeladen, der SKS Verträge zukommen zu lassen, damit diese in die entsprechende Liste aufgenommen werden können. Meldungen mit dem Betreff „Fitnesslisten“ können gerichtet werden an: info@konsumentenschutz.ch oder Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23.
Die Listen, inklusive Merkblatt „Fairer Fitnessvertrag“ finden sich unter folgender Adresse: https://www.konsumentenschutz.ch/fitnessstudio-listen/