Fitness-Studios: Geschäftsbedingungen teilweise angepasst
Die Intervention der SKS, FRC, ACSI und des Beobachters hat Früchte getragen: Eine ganze Reihe von Fitness-Studios hat ihre Vertragsbedingungen verbessert. Wer gut, wer mittel und wer ungenügend abschneidet, kann man unseren Listen entnehmen.
Man muss auf der Hut sein und darf die Kündigungsfrist nicht verpassen: Viele Verträge von Fitness-Studios verlängern sich sonst automatisch. Wer wegzieht, krank wird oder aus einem anderen Grund nicht mehr trainieren kann, hat oft Pech gehabt. Es gibt oft keine Möglichkeit, den Vertrag zu unterbrechen, jemanden anders zu überschreiben oder aufzulösen. Die SKS hat zusammen mit ihren Allianz-Partnerorganisationen FRC und ACSI sowie der Zeitschrift Beobachter zahlreiche Fitness-Studios angegangen und sie aufgefordert, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen kundenfreundlicher zu gestalten. Drei der insgesamt 17 angeschriebenen Fitnessstudios passten ihr Kleingedrucktes vollständig im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten an. Weitere Studios nahmen längst überfällige Anpassungen im Kleingedruckten vor. Details können Sie den drei Listen entnehmen.
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