Widerrufsrecht: Hürde genommen

Die Rechtskommission des Nationalrates spricht sich für die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechtes von 14 Tagen für Telefonverkäufe und fürs Onlineshopping aus. Bei der Beratung der parlamentarische Initiative Bonhôte hat sich die Kommission für diese wichtige und überfällige Verbesserung der Konsumentenrechte ausgesprochen. Leider hat die Rechtskommission zwei Vorschläge zuungunsten der Konsumenten eingebaut: So soll gemäss der Kommissions-Mehrheit der Wert der fraglichen Leistung nicht nur 100, sondern 200 Franken betragen und das Widerrufsrecht auch nicht geltend gemacht werden können, wenn bei Elektrogeräten die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet wurde.
Immer mehr Verträge werden über Telefon und insbesondere auch über Internet abgeschlossen. Allerdings können Konsumentinnen und Konsumenten diese Verträge nicht widerrufen – eine grosse Lücke im Konsumentenrecht. Die EU kennt ein solches Widerrufsrecht im Online-Handel schon seit über zehn Jahren. Die SKS zählt darauf, dass sich der Nationalrat in der parlamentarischen Beratung für die Stärkung der Konsumentinnen und Konsumenten einsetzen wird und den Kommissionsentscheid übernimmt. Im Juni hat bereits der Ständerat zugestimmt.