Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

In der EU weht ein anderer Wind

Hierzulande hat man manchmal den Eindruck, ein wichtiges Ziel der Gesundheitspolitik sei der wirtschaftliche Erfolg der Pharmaindustrie. In der EU weht jedoch ein anderer Wind. In Deutschland gilt ein gesetzlich verankerter Rabatt auf bestimmte Arzneimittel. Deren Hersteller müssen diese 16% günstiger an Krankenkassen abgeben. Wenn dadurch jedoch eine „unzumutbare finanzielle Belastung“ entsteht, kann das zuständige Bundesamt Unternehmen davon befreien, was bei einer Reihe von Herstellern praktiziert wird. Aufgrund einer Beschwerde eines deutschen Pharmaunternehmens hat nun die EU-Kommission ein Verfahren eröffnet. Sie ist laut einer Pressemitteilung vom 24. Juli 2013 der Ansicht, dass es sich bei diesen Ausnahmen um staatliche Beihilfen handelt. Diese würden jedoch den EU-Richtlinien für staatliche Beihilfen widersprechen, da sie weder zeitlich befristet noch an einen konkreten Umstrukturierungsplan geknüpft sind.

Manchmal wünscht man sich auch in der Schweiz eine übergeordnete Kontrollstelle, welche die Machenschaften von Pharmaunternehmen und Bundesverwaltung etwas genauer unter die Lupe nimmt. Schliesslich wird hier die Pharma sogar belohnt, wenn sie nicht nach den Regeln spielen will.