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Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes

Der kollektive Rechtsschutz im schweizerischen Privatrecht ist verbesserungsfähig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er verabschiedet hat. Mit der Analyse reagiert der Bundesrat auf die Motion von Prisca Birrer-Heimo, Stiftungspräsidentin der SKS.