Zahlungsverkehr
Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt sich für einen fairen und sicheren Zahlungsverkehr ein. Dazu gehören zum Beispiel Informationen, wie man sich vor dem Betrug mit Kontodaten (Phishing) schützt oder übertriebene Forderungen von Inkassoinstituten zurückweist. Zudem engagiert sich der Konsumentenschutz für ein Werbeverbot für Konsumkredite.
Der Konsumentenschutz setzt sich überdies im Bereich Zahlungsverkehr dafür ein, dass Konsumenten informiert werden, wie sie sich vor dem Betrug beim Bargeldbezug am Geldautomaten (sogenanntes Skimming) schützen können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gebaren der Inkassoinstitute. Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten erhalten dubiose Zahlungsaufforderungen, welche auf Abofallen im Internet oder auf vermeintlichen Verträgen basieren, die angeblich per Telefon abgeschlossen wurden. Obwohl in Tat und Wahrheit gar kein Vertrag zustande gekommen ist, zahlen viele Konsumentinnen und Konsumenten aus Angst vor Sanktionen. Unseriöse Inkassounternehmen drohen nämlich nicht selten mit Einträgen in Bonitätsdatenbanken, Hausbesuchen und dem Betreibungsverfahren.
Zudem setzt sich der Konsumentenschutz für ein Werbeverbot für Konsumkredite (Kleinkredite) ein. Diese Darlehen können insbesondere bei jungen Erwachsenen dazu führen, dass sie in eine auswegslose Schuldenspirale geraten. Die Kosten für die Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen werden am Ende der Allgemeinheit aufgebürdet, zum Beispiel dann, wenn jemand seine Steuern oder Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen kann.
Unser Engagement – für Sie
Der Konsumentenschutz setzt sich für faire Praktiken beim Zahlungsverkehr ein.
- Online-Ratgeber “Skimming”: So schützen Sie sich vor Betrug am Geldautomaten
- Engagement auf politischer Ebene bezüglich Konsumkredite
- Inkasso: Den „Verzugsschaden“ müssen Sie nicht bezahlen. Musterbrief “Verzugsschaden”
- Weitere Online-Ratgeber finden Sie in der Rubrik “Geld & Zahlungsverkehr”