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Nationalrat spricht sich gegen Fairness im Kleingedruckten aus

Missbräuchliche Vertragsbestimmungen weiterhin zulässig

Der von Wirtschaftsseite geführte Widerstand gegen die Einführung einer überfälligen Regelung im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bringt die Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ins Stocken. Der Nationalrat will keine verschärfte Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die SKS ist empört, dass Firmen somit weiterhin im Kleingedruckten die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten untergraben können. Sie zieht einen politischen Vorstoss in Erwägung.

Das UWG schützt den lauteren Wettbewerb und damit Treu und Glauben im Geschäftsverkehr sowie faire Geschäftspraktiken. Dieses Gesetz hat eine wichtige Funktion zur Steuerung fairer Marktbedingungen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Damit sich die Teilnehmer am Markt korrekt verhalten können, braucht es transparente und unverfälschte Marktinformationen. Konsumentinnen und Konsumenten haben in der Schweiz kaum eine Möglichkeit, gegen AGB vorzugehen, welche die Rechte einseitig dem Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten zuweisen. Diese veraltete Gesetzesbestimmung steht in krassem Gegensatz zu der Situation in der EU und in den USA.

Die AGB sind einseitige Vertragsregeln, die durch die Firmen vorgegeben sind. Der Kunde hat keine Möglichkeit, diese AGB zu ändern. Es macht meist auch keinen Sinn, zu einem anderen Unternehmen zu gehen, da die Branchen die AGB meist unter sich abgesprochen haben. Da es sich beim Kleingedruckten nicht um individuell ausgehandelte Verträge oder Vertragselemente handelt, kommt dem Missbrauchsschutz eine wichtige Bedeutung zu, indem man eben insbesondere bei Verletzungen des Grundsatzes von Treu und Glauben intervenieren kann. Heute ist die Bestimmung, wie sie in Artikel 8 formuliert ist, in Bezug auf das Kleingedruckte weitgehend toter Buchstabe.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision soll den Schutz gegen einzelne täuschende Geschäftspraktiken verbessern, die Durchsetzbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen erleichtern und die Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden schaffen. Konkret zielen die Neuerungen im UWG darauf ab, den Missbrauch von Registereinträgen einzudämmen, die Unlauterkeit von Schneeballsystemen festzuschreiben und eine abstrakte Inhaltskontrolle von AGB zu ermöglichen.

Der Nationalrat sprach sich in der heutigen Debatte mehrheitlich für die geplanten Gesetzesänderungen aus, was die SKS sehr begrüsst. Doch das konsumentenpolitisch wichtige Anliegen der AGB-Verschärfung hingegen will man unter dem Deckmantel der Rechtssicherheit beim Alten belassen.

„Mit dem heutigen Abstimmungsresultat werden nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin massiv benachteiligt, auch das Schweizerische Recht manöveriert sich mit diesem Entscheid zusätzlich ins Abseits“ empört sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Die SKS zieht einen weiteren politischen Vorstoss in Erwägung, um zu erreichen, dass einseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen auch in der Schweiz endlich der Vergangenheit angehören.