«Musicstar»: falsche Preisangabe bei Anrufen mit dem Handy
SKS verlangt Revision der Preisbekanntgabeverordnung
und Kulanz der Mobilfunkanbieter
Wer mit dem Handy für seinen «Musicstar» abstimmt hat, erlebte auf der Rechnung eine Überraschung: Zuzüglich der eingeblendeten 80 Rappen Anrufkosten verrechnen die Mobilfunkanbieter Gebühren. Davon erfährt der Anrufende aber nichts! Die SKS verlangt daher von Swisscom, Sunrise und Orange die Nichtverrechnung dieser Gebühren. Konsumentinnen und Konsumenten können auf der SKS-Website einen Musterbrief an ihren Anbieter herunterladen. Zukünftig soll Preistransparenz herrschen: Die SKS verlangt daher vom Schweizer Fernsehen eine klare Preisangabe und von der zuständigen Bundesstelle, dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, eine Revision der Preisbekanntgabeverordnung.
Die «Brienzässin» wurde am Samstag in Brienz und Umgebung lautstark gefeiert – die fünfte Staffel von «Musicstar» gehört der Vergangenheit an, auch der Rummel wird bald abflauen. Doch für einige Fans kommt das erstaunliche Erwachen mit der Handyrechnung: Wer für «Kät», Raquel etc. anrief, dem wurden mehr als die vom Schweizer Fernsehen angezeigten 80 Rappen pro Anruf verrechnet.
Die SKS hat nachgefragt: Tatsächlich verrechnen Swisscom, Sunrise und Orange 85 bis 90 Rappen pro Anruf. Der Grund: Es ist den Mobilfunkanbietern gestattet, für Anrufe auf 090x-Nummern Zusatzgebühren zu erheben. Davon erfährt der Anrufende hingegen nichts vom Schweizer Fernsehen. Deutlich wurde jeweils eingeblendet: «80 Rappen pro Anruf/SMS». Ein Hinweis auf Zusatzgebühren für Handyanrufe fehlt.
«Die Preisangabe von 80 Rappen führt die Anrufenden hinters Licht», stellt Sara Stalder, SKS-Geschäftsleiterin fest. «Wir verlangen daher von den Mobilfunkanbietern, den jungen Konsumentinnen und Konsumenten, die euphorisch für ihren Lieblingskandidaten angerufen haben, keine Zusatzgebühren zu verrechnen.» Zu diesem Zweck hat die SKS Swisscom, Sunrise und Orange angeschrieben und bittet sie um Kulanz. Die Konsumentinnen und Konsumenten können auf der SKS-Website einen Musterbrief an die Mobilfunkanbieter herunterladen. Mit diesem ersuchen sie um die Nichtverrechnung der Zusatzgebühren.
Gemäss bisheriger Auskunft der Mobilfunkanbieter und der Behörden scheint die Preisangabe gar korrekt zu sein! Die SKS verlangt daher vom zuständigen Seco eine Änderung der Preisbekanntgabeverordnung. Es ist absurd zu verlangen, dass der Anrufende die Preislisten eines Mobilfunkanbieters studieren muss. Logischerweise geht er davon aus, dass die eingeblendeten 80 Rappen pro Anruf korrekt sind. Die SKS wird ihr Anliegen auch bei der angekündigten Revision der Fernmeldedienstverordnung einbringen.
Ungeachtet der Rechtslage ersucht die SKS das Schweizer Fernsehen, bei der nächsten Staffel von «Musicstar» sowie in ähnlichen Fällen auf die Zusatzkosten beim Anruf von einem Mobiltelefon hinzuweisen. Denn es ist schade, dass die gerade bei Jugendlichen populäre Sendung dazu genutzt wird, durch die Hintertüre Geld zu machen.