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UWG-Revision: Ende der Vernehmlassung

Wer die KonsumentInnen über den Tisch ziehen will, handelt künftig unlauter. So sieht es die UWG-Revision vor. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS begrüssen die mit der Revision einhergehenden Verbesserungen ausdrücklich. Neu müssen die AGB bzw. das «Kleingedruckte» fair abgefasst und die Preise von Dienstleistungen klar ersichtlich sein. Nicht vorgesehen ist die Sanktionierung unlauterer Gewinnversprechen und des Zusendens von unadressierter Werbung. Dies, obwohl die Konsumentenorganisationen dazu täglich Beschwerden erhalten.

Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS sind erfreut über die von Bundesrätin Leuthard vorgeschlagene Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit wird einigen konsumentenunfreundlichen Praktiken der Riegel geschoben. Beispielsweise sollen Bestimmungen im «Kleingedruckten» bzw. den AGB, welche einseitig zugunsten der Unternehmen formuliert sind, neu unlauter sein. Weiter begrüssen die Konsumentenorganisationen die Ausweitung der Preisbekanntgabe auf alle Dienstleistungen. Die korrekte und transparente Information über den Kaufpreis ist aus Konsumentensicht fundamental.

Dennoch ist die UWG-Revision unvollständig. Weitere Verhaltensweisen sind aus Sicht der Konsumentenorganisationen unlauter und bedürfen einer gesetzlichen Regelung:

  • Elektronischer Geschäftsverkehr: Wer heute im Internet bestellt, muss nicht zwingend informiert werden über die Identität des Anbieters, die Lieferkosten oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Gegensatz zum Kauf im Laden.
  • Zustellung von unadressierten Werbesendungen: Trotz des Klebers «Stopp – bitte keine Werbung» findet unadressierte Werbung den Weg in die Briefkästen.
  • Unlautere Gewinnversprechen: Zuhauf erhalten KonsumentInnen unaufgefordert Schreiben wie «Gewinnzuteilung», mit denen ein Gewinn vorgegaukelt wird. Die KonsumentInnen rufen die angegebene überteuerte Telefonnummer an – den Gewinn macht die Gegenseite.

Täglich erhalten die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS Anfragen und Beschwerden von KonsumentInnen, welche von ihrem Vertragspartner über den Tisch gezogen wurden. Infolgedessen  muss die Politik handeln und für gleich lange Spiesse sorgen. In der EU ist dies längst der Fall. Die Schweiz droht zum Schlupfloch für Unternehmen zu werden, welche die lockere Gesetzgebung einseitig zu ihren Gunsten ausnützen. Umgekehrt müssen Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, das dortige Konsumentenrecht einhalten.

Die Konsumentenorganisationen verlangen eine rasche Vorlage der Botschaft zuhanden des Parlaments. Neben der UWG-Revision fordern die Konsumentenorganisationen auch die notwendigen gesetzlichen Anpassungen im OR.

Vernehmlassungsantwort (pdf-Datei, 132 kb)