Rückrufpflicht für gefährliche Produkte
Ende der Vernehmlassung zur Produktsicherheit
Mit dem Gesetzesentwurf für ein Bundesgesetz über die Produktsicherheit will das Volkswirtschaftsdepartement Regeln für den Rückruf von gefährlichen Produkten einführen. In ihrer Stellungnahme verlangen die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS, dass eine zentrale Behörde geschaffen wird, welche die Rückrufe durchführt – wenn die säumigen Unternehmen nicht von alleine reagieren.
Am 14. Juni endet die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Produktsicherheit. Das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) schlägt vor, eine Gesetzeslücke zu schliessen, welche in der EU seit mehr als 10 Jahren nicht mehr existiert: die Rückrufpflicht von Produkten, bei denen ein gefährlicher Mangel festgestellt wurde. Beispielsweise eine explodierende Kaffeemaschine oder ein Kinderwagen, der beim Heben über eine Treppe «auseinander» bricht.
Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS unterstützen daher die rasche Behandlung und Umsetzung des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit. Für einen wirksamen Vollzug fordern sie eine zentrale Bundesbehörde, welche den Unternehmen auf die Finger schaut und über die entsprechenden Vollmachten verfügt. Dazu gehören:
- die unaufgeforderte Information der Öffentlichkeit über gefährliche Produkte
- der Beitritt zum RAPEX-Rückruf-System der EU
- die sofortige Anordnung der Rücknahme von gefährlichen Produkten vom Markt
- das Verhängen von angemessenen und abschreckenden Sanktionen
Jüngst gibt es in der EU immer mehr Rückrufe von gefährlichen Produkten aus China. Es muss unbedingt verhindert werden, dass die Schweiz ein Einfallstor für solche gefährlichen Produkte wird. Damit würden Unternehmen, welche bei der Produktherstellung die Sorgfaltspflichten beachten, einen Wettbewerbsnachteil erleiden.
Ausserdem sollen Hersteller sich nach demselben Sicherheitsstandard richten können, um ihre Produkte sowohl in der Schweiz als auch im Wirtschaftsraum der EU- und der EWR-Staaten vermarkten zu können. Diese Revision bringt also mehr Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten und auch mehr Wettbewerb für unsere Produkte im europäischen Raum.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 31. Mai 2006