Abofalle: So wehren und schützen Sich sich davor
Sie wurden Opfer einer Abofalle per SMS, MMS oder im Internet und entdecken auf der Rechnung Ihrer Telefonanbieterin unerwartete Kosten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich vor Abofallen schützen können und was zu tun ist, wenn Sie bereits hineingetappt sind.
So erkennen Sie Abofallen
Abofallen sind eine weit verbreitete Masche Anbieter:innen, um ahnungslose Nutzer:innen in kostenpflichtige Verträge zu locken – sei es über SMS, MMS oder im Internet. Oft tarnen sie sich als scheinbar kostenlose Angebote wie Horoskope, Downloads, Zusammenfassungen oder Wettbewerbe. In Wahrheit steckt dahinter meist ein kostenpflichtiges Abo.
Der Hinweis auf die wiederkehrenden Kosten ist dabei oft gut versteckt, etwa in den kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder irgendwo unauffällig auf der Webseite.
So schützen Sie sich vor Abofallen
Um gar nicht erst in die Falle zu tappen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie Name, Telefonnummer und/oder Adresse angeben müssen. Prüfen Sie die Webseite und die AGB aufmerksam, um herauszufinden, ob das Angebot versteckte Kosten verursacht.
- Machen Sie zudem Screenshots von der Seite, denn so können Sie später beweisen, dass das Angebot als «gratis» angepriesen wurde.
- Ein Klick reicht zum Vertragsschluss! Wenn Sie bei einem Angebot unsicher sind, klicken Sie deshalb nicht auf Buttons wie «Loslegen», «Start», «Bestätigen» etc.
- Bei kostenpflichtigen SMS- oder MMS-Diensten muss Ihnen nach dem Klick auf «OK» eine Nachricht mit allen wichtigen Informationen zu diesem Abo direkt auf Ihr Handy geschickt werden. Der Vertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn Sie den Abschluss zusätzlich mit einer Antwort-SMS ausdrücklich bestätigen (Art. 11b Preisbekanntgabeverordnung). Es kann aber trotzdem auch vorkommen, dass Sie nie eine SMS bekommen.
- Reagieren Sie am besten gar nicht auf derartige Nachrichten; notfalls antworten Sie mit einem Deaktivierungscode (z. B. «stopp»). Sie können zudem bei Ihrer Telefonanbieterin beantragen, dass sie den Anschluss für alle kommerziellen SMS-Angebote sperrt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der jeweiligen Anbieterinnen: Salt, Sunrise, Swisscom, Wingo, Yallo
- Seit dem 1. Juli 2015 gilt zudem die sogenannte Buttonlösung: Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, müssen Sie bewusst eine Schaltfläche (Button) anklicken, auf welcher der Preis der bestellten Dienstleistung nochmals klar deklariert werden muss (oder der Preis steht in unmittelbarer Nähe des Buttons). Ansonsten darf keine Rechnung für Mehrwertdienste gestellt werden.
So wehren Sie sich gegen Abofallen
Falls Sie in eine Abofalle per SMS, MMS oder im Internet geraten sind und deshalb auf Ihrer Telefonrechnung plötzlich unerwartete Kosten auftauchen, können Sie den Empfehlungen des Bundesamts für Kommunikation folgen:
Kontaktieren Sie sofort Ihre Telefonanbieterin
Melden Sie Ihrer Telefonanbieterin, dass auf Ihrer Rechnung fragwürdige Kosten für SMS- oder MMS-Mehrwertdienste aufgetaucht sind. Fragen Sie gezielt nach, wem die entsprechende Kurznummer gehört. Die Anbieterin ist verpflichtet, Ihnen diese Information zu geben. Alternativ können Sie die Kurznummer in der Liste vom Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nachschauen, um mehr über den Ursprung des Dienstes herauszufinden.
Bestreiten Sie unberechtigte Forderungen schriftlich
Wenn Ihnen ein Betrag für einen SMS- oder MMS-Dienst in Rechnung gestellt wurde, den Sie nicht bewusst bestellt haben, können Sie diesen Posten bei Ihrer Telefonanbieterin anfechten. Wichtig ist, dass Sie dies schriftlich tun, damit ein klarer Nachweis vorliegt. Bezahlen Sie dennoch den restlichen Betrag (ohne die unberechtigte Forderung) Ihrer Rechnung fristgerecht, damit Sie nicht in Zahlungsverzug geraten. Das geht auch mit den neuen QR-Code-Rechnungen. Im E-Banking können sie bei diesen den Betrag nämlich anpassen. Während der laufenden Klärung darf Ihnen die Anbieterin weder den Anschluss sperren, noch den Vertrag kündigen (Art. 38 Abs. 4 Verordnung über Fernmeldedienste, FDV). Sie kann jedoch, den Zugang zu Mehrwertdiensten sperren.
Falls Sie die unberechtigten Forderungen bereits bezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, das Geld von Ihrer Telefonanbieterin oder der Kurznummerinhaberin zurückzufordern.
Schalten Sie die Schlichtungsstelle ein, falls keine Einigung möglich ist
Wenn Sie mit Ihrer Telefonanbieterin oder mit der Kurznummerinhaberin keine Lösung finden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom) wenden. Diese hilft dabei, den Konflikt aussergerichtlich und für beide Seiten verbindlich zu klären. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vorher bereits versucht haben, eine Einigung mit der Anbieterin zu erreichen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, kann die Schlichtungsstelle aktiv werden. Das Verfahren kostet 20 Franken.
Melden Sie den Fall an die zuständigen Behörden
Informieren Sie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) über den Vorfall und legen Sie möglichst alle Details und Belege vor. Je nach Art des Vorgehens können auch andere Stellen zuständig sein. Bei unlauteren Geschäftspraktiken etwa das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten wie Betrug die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Je genauer und vollständiger Ihre Angaben sind, desto besser können die Behörden reagieren.
Prüfen Sie rechtliche Schritte
Neben den erwähnten Massnahmen steht es Ihnen frei, auch zivil- oder strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Hier kann es sinnvoll sein, sich von einer Anwält:in beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und mögliche Kosten besser einschätzen zu können.
Mustertexte für unberechtigte Rechnungen zum Kopieren
Bestreiten Sie zu Beweiszwecken die unberechtigten Forderungen mit einem eingeschriebenen Brief. Verwenden Sie dabei folgende Formulierungen:
Gegen Mehrwertdienste, Premium-SMS/MMS (an Telefonanbieterinnen)
Senden Sie nachfolgenden Text an Ihre Telefonanbieterin:
«Auf Ihrer letzten Rechnung vom [Datum] wurden Kosten für Mehrwertdienste in Höhe von [Betrag] verrechnet, den ich weder bestellt noch benutzt habe. Hiermit bestreite ich sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit Mehrwertdiensten vollumfänglich. Insofern ziehe ich den unberechtigten Betrag vom Rechnungstotal ab und bezahle nur den unbestrittenen Teil der Rechnung. Gemäss Art. 38 Abs. 4 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) dürfen Sie meinen Anschluss weder sperren noch kündigen.
Weiter ersuche ich Sie, sämtliche im Zusammenhang mit Mehrwertdiensten verrechneten Kosten zu stornieren und den bereits belasteten Betrag von Fr. XY zurückzuerstatten.
Sollten Sie wider Erwarten weiterhin an der Forderung festhalten, sind Sie verpflichtet, die vertragliche Grundlage nachzuweisen.
Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, behalte ich mir vor, die Angelegenheit der Ombudscom zur Prüfung zu übergeben.»
Gegen Internet-Abofallen (an beliebige Firma)
Wenn Sie Opfer einer anderen Masche – etwa einer Abofalle auf einer Webseite – wurden, empfehlen wir ebenfalls, die Forderung zu bestreiten und der Firma folgenden Text zu senden:
«Ich wollte nie einen Vertrag für die von Ihnen in Rechnung gestellte Leistung abschliessen. Daher ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Sollten Sie wider Erwarten weiterhin an der Forderung festhalten, fechte ich den Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an. Indem Sie auf Ihrer Internetseite nicht klar auf die Kostenpflicht Ihres Angebots hingewiesen haben, wurde ich getäuscht.
Ich gehe davon aus, dass sämtliche Rechnungen storniert werden, und fordere Sie auf, alle meine Daten umgehend aus Ihrem System zu löschen.
Falls Sie wider Erwarten eine Betreibung einleiten sollten, werde ich mich angemessen zur Wehr setzen.»
Sollte sich trotzdem ein Inkassobüro bei Ihnen melden, teilen Sie diesem mit, dass Sie die Forderung bestreiten, weil nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Falls in der Folge sogar eine Betreibung gegen Sie eingeleitet wird, müssen Sie innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben.
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