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Was in den umliegenden Ländern bereits seit vielen Jahren gang und gäbe ist, soll endlich auch der Bevölkerung in der Schweiz zugute kommen: ein Widerrufsrecht im Onlinehandel und bei Telefonwerbung. Es ist für die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) nicht nachvollziehbar, wieso in unserem Land seit Jahren schlechtere Vertrags-Bedingungnen gelten. Das Anliegen ist also überfällig und die SKS erfreut, dass der Bundesrat heute zu diesem klaren Schluss kommt und diese Gesetzeslücke füllen will.
Die konsumentenfreundliche Regelung mit dem Widerrufsrecht hat in unseren Nachbarländern gezeigt, dass dies – mit gewissen Einschränkungen bei einigen Produktegruppen – umsetzbar ist, die Anbieter nicht ins Verderben stürzt und auch nicht zu höheren Verkaufspreisen führt. Genau das letzte Argument wurde von den Gegnern dieser Regelung aber gerne bemüht. Vergessen ging dabei, dass bereits heute diverse Online-Shops auf freiwilliger Basis ein Widerrufsrecht gewähren. Fehlt die gesetzliche Regelung, heisst das demnach, dass die schwarzen Schafe in der Branche seelenruhig weitergrasen können. Erstaunlich, dass die Branchenvertreter des Onlinehandels – der zukünftig noch viel bedeutender wird – sich nicht um jeden Preis bemüht, Vertrauen bei den Konsumentinnen und Konsumenten herzustellen. Im Gegenteil: das Widerrufsrecht wird massiv bekämpft. Noch erstaunlicher ist dies, da es schweizerische Händler gibt, die auch Kundschaft aus den umliegenden Ländern bedienen. Dieser Käuferschaft müssen sie selbstverständlich das Widerrufsrecht gewähren, nur den eigenen Landsleuten wollen sie dies weiterhin verwehren.
Ausgezeichnet, dass der Bundesrat dieser Ungereimtheit einen Riegel schieben will. Für einmal gewichtet er die Konsumentenrechte höher – vielleicht auch, weil er in der abstrusen Argumentation der Gegenseite keine Logik erkannte.
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