Abgasskandal: Aufsichtsbeschwerde gegen Bundesanwaltschaft

Rund 2’000 VW-Besitzer von Fahrzeugen mit Schummelsoftware haben Strafanzeige eingereicht. Anstatt an der Aufklärung des Betrugs zu arbeiten, überwies die Bundesanwaltschaft die Anzeigen kürzlich an eine deutsche Strafverfolgungsbehörde. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS wehrt sich hiergegen, weil der Straftatbestand auch in der Schweiz zu untersuchen ist.
Wenn der Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten besteht, so sind die Behörden verpflichtet, entsprechende Untersuchungshandlungen durchzuführen. Dies ist umso unerlässlicher, wenn es – wie im vorliegenden Fall – tausende von einem Betrugsfall betroffene Opfer in der Schweiz gibt.
Die SKS verlangte vom Bundesrat Auskunft über die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung. In seiner Antwort kommt der Bundesrat zum Schluss, dass Art. 54 SDÜ keine rechtliche Grundlage biete für das Überweisen von VW-Strafanzeigen aus der Schweiz nach Deutschland. War das Vorgehen der Bundesanwaltschaft somit illegal? Auf Grund der Gewaltenteilung kann der Bundesrat keine derartige Schlussfolgerung ziehen.
Die SKS will jedoch Klarheit. Sie hat deshalb gegen den Entscheid gestern eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.