Onlinehandel: Schweizer bleiben gegenüber EU-Bürgern benachteiligt

Heute Morgen hat der Ständerat das neueste Kapitel in der unrühmlichen Geschichte der parlamentarischen Initiative Bonhôte geschrieben. Er hatte in der Sommersession dem Widerrufsrecht im Onlinehandel noch zugestimmt, ist aber heute – auf Druck der Branche und des Gewerbeverbandes – gekippt. Er hat sich, wie bereits der Nationalrat, entgegen der Kommissionsmehrheit gegen ein Widerrufsrecht im Onlinehandel ausgesprochen.
In der EU ist dieses Recht schon seit über zehn Jahren eine Selbstverständlichkeit. Das Schweizer Parlament scheint aber nicht gewillt zu sein, den gesetzlichen Rahmen der Realität von massiv zunehmenden Onlineverkäufen anzupassen. Schweizer Konsumenten sitzen also auch weiterhin am kürzeren Hebel. Nachdem dieses Geschäft bereits über acht Jahre verzögert und hin und her geschoben wurde, bleibt am Ende nur ein Scherbenhaufen übrig.
Zudem wird eine paradoxe Situation geschaffen: Während Schweizer Onlinehändler Bestellern aus der EU ein Widerrufsrecht gewähren müssen, dürfen sie dieses ihren Schweizer Kunden vorenthalten. Diese Situation ist in der heutigen Zeit mit globalisiertem Handel und boomenden Online-Shops weder fair noch zeitgemäss. Die SKS prüft deshalb weitere politische Schritte, um diese längst fällige Stärkung der Konsumentenrechte zu erreichen.