Lauf/Wettkampf abgesagt oder verschoben: Das sind Ihre Rechte

Die Laufveranstaltung oder der sportliche Wettkampf, für den Sie bereits eine Teilnahmegebühr bezahlt haben, wurde abgesagt? Dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kostenrückerstattung. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte sie haben.
Mit der Anmeldung bei einer Laufveranstaltung/einem sportlichen Wettkampf wurde ein Vertrag abgeschlossen. Im Normalfall erbringt der Kunde seine Leistung (Zahlen der Teilnahmegebühr) bereits mit der Anmeldung. Ist die Sportveranstaltung oder der Wettkampf abgesagt, kann der Veranstalter seine Leistung nicht wie vereinbart erbringen. In diesem Fall besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenrückerstattung. Veranstalter beschränken diesen Grundsatz aber meist über ihre AGB. Dabei müssen Sie sich jedoch nicht alles gefallen lassen:
Absage: Hat der Veranstalter den Lauf/Wettkampf ersatzlos abgesagt, so bestehen Sie unbedingt auf die Rückerstattung des gesamten von Ihnen einbezahlten Betrags. Der Veranstalter ist verpflichtet, Ihnen Ihre Leistung zurückzuerstatten. Daran ändern auch anderslautende AGB nichts.
Verschiebung: Wird ein Lauf/Wettkampf verschoben, ist Ihnen eine Teilnahme am neuen Datum aber nicht möglich, können Sie ebenfalls Ihre gesamte Teilnahmegebühr zurückverlangen. Dasselbe Rechte steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen an einem Lauf, der für Ende März geplant war, neu aber Mitte August stattfinden soll, nicht teilnehmen wollen bzw. können.
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Der Konsumentenschutz veröffentlichte diesbezüglich eine Medienmitteilung.
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