Was tun bei einer Abofalle?
Sie wurden Opfer einer Abofalle über SMS- oder MMS und entdecken auf der Rechnung Ihres Telekommunikationsanbieters unerwartete Kosten. Dann helfen Ihnen diese Tipps weiter.
Für den Fall, dass Sie in eine Abofalle mittels SMS- oder MMS getappt sind und auf der Rechnung Ihres Telekommunikationsanbieters deswegen plötzlich unerwartete Kosten entdecken, können Sie nach den nachfolgend aufgelisteten Tipps des Bundesamts für Kommunikation vorgehen.
Tipps des BAKOM gegen Abofallen
- Informieren Sie rasch Ihre Mobilfunkbetreiberin und erkundigen Sie sich bei dieser nach der Inhaberin oder dem Inhaber der Kurznummer des fraglichen SMS-/MMS-Mehrwertdienstes oder konsultieren Sie die von den Mobilfunkbetreiberinnen publizierten Listen der Kurznummerninhaberinnen und -inhaber.
- Sie können den Betrag, der Ihnen für einen SMS/MMS-Dienst in Rechnung gestellt wurde, gegenüber Ihrer Mobilfunkbetreiberin bestreiten. Teilen Sie ihr dies schriftlich mit. Bezahlen Sie den Differenzbetrag fristgerecht. In dem Falle darf Ihnen die Mobilfunkbetreiberin bis zur Beilegung der Streitigkeit den Anschluss weder sperren noch kündigen. Sie darf Ihnen jedoch den Zugang zu Mehrwertdiensten sperren.
- Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom). Falls Sie sich mit Ihrer Mobilfunkbetreiberin oder der Inhaberin der Kurznummer nicht einigen können, kann die ombudscom helfen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Damit die ombudscom aktiv werden kann, muss vorgängig ein Einigungsversuch angestrebt worden sein.
- Informieren Sie das BAKOM bzw. die zuständigen Behörden (bspw. bei unlauteren Geschäftsgebaren das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO oder die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten wie Betrug) möglichst vollständig und detailliert.
- Zudem steht es Ihnen offen, zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten. Der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts ist ratsam.
Schreibservice Konsumentenschutz
Wir verfassen Ihre Briefe und Reklamationen für Sie,
juristisch korrekt und für wenig Geld!
Infos und Bestellung
Sonstige Internetfallen
Wenn Sie Opfer einer anderen Masche – etwa einer Abofalle auf einer Webseite – wurden, gehen Sie wie folgt vor: Zahlen Sie nicht und schreiben Sie der Firma einen eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt:
«Ich wollte nie einen Vertrag für über die von Ihnen in Rechnung gestellte Leistung abschliessen. Meiner Ansicht nach ist kein Vertrag zustande gekommen. Für den Fall, dass Sie weiterhin anderer Meinung sind, fechte ich den allfällig abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtum und absichtlicher Täuschung an. Durch die widersprüchlichen und irreführenden Informationen auf Ihrer Website bin ich getäuscht worden. Ein allfällig abgeschlossener Vertrag ist damit unverbindlich. Auf weitere Korrespondenz werde ich nicht reagieren.»
Sollte sich trotzdem ein Inkassobüro bei Ihnen melden, teilen Sie diesem mit, dass Sie die Forderung bestreiten, weil nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei.
Falls in der Folge sogar eine Betreibung gegen Sie eingeleitet wird, müssen Sie innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben.
Wir empfehlen
Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin:
