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Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Für den Fall, dass Sie wegen Krankheit oder Unfall irgendwann urteilsunfähig werden, regeln Sie mit einem Vorsorgeauftrag, welche Personen oder Institutionen in welchem Umfang für Sie handeln dürfen. Wir haben für Sie eine Vorlage für Ihren ganz persönlichen Vorsorgeauftrag erstellt.

In Ihrem Vorsorgeauftrag beauftragen Sie eine Vertretungsperson

  • mit der Vermögenssorge: Diese beinhaltet die Verwaltung des Einkommens und Vermögens und im Allgemeinen die Wahrung der finanziellen Interessen der vertretenen urteilsunfähigen Person. Der Umfang der Vertretungsbefugnis (bspw. Erlaubnis, bei Bedarf bestimmte Vermögenswerte veräussern zu dürfen) kann im Vorsorgeauftrag festgehalten werden.
  • mit der Vertretung im Rechtsverkehr: Darunter fällt z.B. die Befugnis der Vertretungsperson, im Namen der vertretenen Person Verträge abzuschliessen und/oder zu kündigen. Auch die Erlaubnis, an die vertretene Person adressierte Sendungen zu öffnen, kann und sollte hier festgehalten werden. Wiederum gilt, dass der Umfang der Vertretungsbefugnis (für welche Geschäfte/Verträge etc. dürfen Sie vertreten werden) hier individuell bestimmt werden kann.
  • mit der Personensorge: Der beauftragten (natürlichen oder juristischen) Person kann das Recht eingeräumt werden, pflegerischen oder medizinischen Massnahmen für die vertretene Person zuzustimmen. Davon wird jedoch abgeraten. Solche Befugnisse gehören in eine Patientenverfügung. Eine klare Abgrenzung und Regelung solcher Themen in der Patientenverfügung beugt Unklarheiten und Widersprüchen vor.

Wichtig:

  • Klären Sie zuerst ab, ob die Person, die Sie beauftragen möchten, bereit ist, von Ihnen als Vertretungsperson eingesetzt zu werden.
  • Zudem ist es enorm wichtig, vor und während des Verfassens des Vorsorgeauftrages mit den Personen (natürliche oder juristische), die Sie beauftragen möchten, Absprachen vorzunehmen, um Ihren Willen klar zu machen.
  • Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er (durch einen Notar) öffentlich beurkundet oder eigenhändig handschriftlich verfasst wird. Im Zeitpunkt der Erstellung muss man zudem handlungsfähig sein und darf nicht unter umfassender Beistandschaft stehen.
  • In allen Fällen sollten Sie die beauftragte(n) Person(en) über den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages informieren. Es besteht weiter die Möglichkeit, Ihren erstellten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandesamt an Ihrem Wohnsitz in ein amtliches Register eintragen zu lassen. Dies vereinfacht die Auffindung und Durchsetzung des Vorsorgeauftrages zusätzlich.

Wie bei einer Patientenverfügung wirkt sich ein Vorsorgeauftrag erst aus, wenn Sie als auftraggebende Person urteilsunfähig werden. Der Zeitpunkt der Wirkung beginnt mit dem Entscheid der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über die Inkraftsetzung des Vorsorgeauftrages.

Vorlage für Ihren Vorsorgeauftrag

Hier laden Sie kostenlos eine Vorlage für Ihren Vorsorgeauftrag herunter.

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