So erstellen Sie Ihren Vorsorgeauftrag
Für den Fall, dass Sie wegen Krankheit oder Unfall irgendwann nicht mehr urteilsfähig sind, regeln Sie mit einem Vorsorgeauftrag, welche Personen oder Institutionen in welchem Umfang für Sie handeln dürfen. Er schafft Klarheit für finanzielle und rechtliche Belange und entlastet Angehörige und Vertrauenspersonen. Wir haben für Sie eine Vorlage für Ihren ganz persönlichen Vorsorgeauftrag erstellt.
Ein Vorsorgeauftrag kommt erst zur Anwendung, wenn die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über dessen Inkraftsetzung entscheidet. Er regelt vorab, wer Ihre Interessen wahrnimmt, etwa bei der Verwaltung Ihres Vermögens oder im alltäglichen Rechtsverkehr.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, wenn Sie infolge von Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig werden. Sie können festlegen, welche Person oder Institution Sie in bestimmten Bereichen vertreten darf.
Das Gesetz unterscheidet drei Aufgabenbereiche: Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr und Personensorge. In der Praxis werden meist die beiden ersten Bereiche im Vorsorgeauftrag geregelt, während die Personensorge eigentlich in die Patient:innenverfügung gehört.
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Vermögenssorge: Die beauftragte Person verwaltet Ihr Einkommen und Vermögen und sorgt dafür, dass Ihre finanziellen Interessen gewahrt bleiben. Sie können im Vorsorgeauftrag genau festlegen, wie weit diese Befugnisse reichen sollen, ob beispielsweise im Bedarfsfall bestimmte Vermögenswerte verkauft werden dürfen.
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Vertretung im Rechtsverkehr: Hier geht es um rechtliche Handlungen wie das Abschliessen oder Kündigen von Verträgen. Sie können auch bestimmen, dass die beauftragte Person an Sie adressierte Post öffnen darf. Der Umfang dieser Vertretung kann individuell festgelegt werden.
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Personensorge: Grundsätzlich könnten Sie einer Person auch Entscheidungsrechte in medizinischen oder pflegerischen Fragen erteilen. Davon wird aber abgeraten, da solche Regelungen besser in einer Patient:innenverfügung festgehalten werden, um Widersprüche zu vermeiden.
Wozu brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Ein Unfall oder eine Krankheit kann Sie jederzeit treffen. Mit einem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten nach Ihrem Willen geregelt werden, falls Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind.
Ohne Vorsorgeauftrag setzt die KESB im Ernstfall einen Beistand ein, ausser Sie leben in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, wo das Vertretungsrecht gesetzlich geregelt ist. Besonders für Alleinstehende oder unverheiratete Paare ist ein Vorsorgeauftrag daher sinnvoll. Er schützt Ihre Interessen und entlastet Angehörige, da Sie im Voraus genau festlegen, wer welche Aufgaben übernehmen soll.
Wer kann einen Vorsorgeauftrag verfassen?
Jede handlungsfähige, natürliche Person kann einen Vorsorgeauftrag erstellen. Wichtig ist, dass Sie im Moment der Erstellung urteilsfähig sind und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen.
Gültigkeit und Formvorschriften
Sie können den Vorsorgeauftrag entweder eigenhändig handschriftlich verfassen oder ihn öffentlich beurkunden lassen, in der Regel durch eine Notar:in. Wenn Sie ihn handschriftlich erstellen, müssen Sie den gesamten Text selbst schreiben, datieren und unterschreiben.
Was sollte ich im Allgemeinen beachten?
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Beauftragte Person: Klären Sie zuerst, ob die gewünschte Person bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht.
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Absprachen treffen: Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit der beauftragten Person, damit Ihr Wille klar ist und keine Missverständnisse entstehen.
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Aufgaben verteilen: Sie können mehrere Personen einsetzen und die Zuständigkeiten aufteilen – etwa eine Person für die Vermögenssorge und eine andere für den Rechtsverkehr.
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Ersatzregelung: Bestimmen Sie eine Ersatzperson für den Fall, dass jemand den Auftrag nicht übernehmen oder fortführen kann.
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Aktualität prüfen: Überprüfen Sie Ihren Vorsorgeauftrag regelmässig und passen Sie ihn an, wenn sich Ihre Lebenssituation oder Wünsche ändern.
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Aufbewahrung: Melden Sie den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts an. So wird vermerkt, wo das Dokument aufbewahrt wird. Informieren Sie zudem Angehörige und Beauftragte über den Aufbewahrungsort.
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Entschädigung: Beauftragte Personen haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sie können diese im Vorsorgeauftrag regeln oder der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) überlassen.
Vorlage für Ihren Vorsorgeauftrag
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