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Elementarschäden: Welche Versicherungen decken welche Unwetter-Schäden?

Unwetter, Stürme und Starkregen können grosse Zerstörung, sogenannte Elementarschäden, anrichten. Was sich in der jüngsten Vergangenheit wieder eindrücklich gezeigt hat. Entsprechend lohnt es sich, regelmässig zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz für solche Elementarschäden ausreichend ist. Wichtig ist die Versicherungsdeckung für Immobilien (Haus/Wohnung), Mobilien (Gegenstände/Hausrat) und Fahrzeuge. Hier bekommen Sie eine Checkliste zum Thema.

Was sind Elementarschäden?

Schäden, die nicht durch eine Person, sondern die Natur verursacht, werden Elementarschäden genannt. Dabei wird zwischen den neun Elementargefahren Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch sowie zusätzlich der Gefahr Feuer unterschieden. So unterschiedlich sie sind, die Folgen sind meist gleichermassen verheerend.

Für die Versicherungsdeckung entscheidend ist nicht, welches Elementarereignis einen Schaden verursacht hat, sondern was beschädigt worden ist.

Wohneigentum

Geschütztes Eigentum

In den meisten Kantonen sind Elementarschäden an Immobilien (Haus/Stockwerkeigentum/Eigentumswohnung) durch die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Gebäudeversicherung erfasst nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch Anlagen/Installationen, die fix mit dem Gebäude verbunden sind und somit Teil des Gebäudes sind. Gedeckt sind beispielsweise auch Schäden an Solarpanels, die durch Hagelschlag verursacht werden.

Kantonale Unterschiede

In den sieben Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis sind Elementarschäden an Immobilien über eine private Gebäudeversicherung zu decken. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden (ohne den Bezirk Oberegg), Genf, Tessin und Wallis ist der Abschluss einer privaten Gebäudeversicherung zudem nicht obligatorisch.

Empfehlung: Es ist sehr empfehlenswert, auch in den Kantonen Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden trotz Freiwilligkeit eine private Gebäudeversicherung abzuschliessen. In einem Schadensfall können rasch Schadenssummen entstehen, die ohne Versicherung kaum zu tragen sind.

Wasserschaden

Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung werden von sogenannten Wasserschäden unterschieden. Wasserschaden sind Schäden innerhalb eines Gebäudes, die durch von aussen eingedrungenes oder aus Leitungen (z. B. einem defekten Rohr oder der Geschirrspülmaschine) austretendes Wasser verursacht wurden. Diese sind nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung abgedeckt und können durch private Zusatzversicherungen versichert werden.

Ist der Garten geschützt?

Mit der Gebäudeversicherung sind, wie der Name sagt, Gebäude versicherbar. Somit beispielsweise Zusatzgebäude, die sich im Garten und der weiteren Umgebung eines Hauses befinden. Nicht geschützt ist aber der Garten selbst. Wenn Sie hier einen Versicherungsschutz benötigen, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Umgebungsversicherung. Eine solche kann Sinn machen, wenn sich im Garten alte, schützenswerte Bäume befinden, Sie wertvolle oder seltene Pflanzen angepflanzt haben, Wildtiere im wertvollen Kräutergarten häufig Schaden anrichten oder Sie die stilvolle und teure Umzäunung bei Beschädigung versichert wissen wollen.

Schäden an noch nicht fertiggestellten Immobilien

Auch Wohneigentum, das sich noch im Bau befindet, muss versichert werden. Dazu müssen Sie eine obligatorische Bauzeitversicherung abschliessen. Die kantonalen Obligatorien sind gleich geregelt wie bei der regulären Gebäudeversicherung. Mit der Bauzeitversicherung ist das Gebäude während der Bauzeit gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Auch hier können Wasserschäden separat privat versichert werden.

Hab und Gut

Möbel, TV-Geräte, Laptop oder Ihre Kleider können beispielsweise durch eine Überschwemmung Schaden nehmen oder sogar weggeschwemmt werden. Auch hier liegt ein Elementarschadenereignis vor. Dieses ist aber nicht durch die Gebäudeversicherung, sondern durch Ihre private Hausratversicherung gedeckt, falls Sie eine solche abgeschlossen haben. Sie übernimmt alle Elementarschäden an den beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt – also alles, was sich in Ihrem Haus oder in der Wohnung befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig, sowohl für Wohneigentum also auch bei Miete. Eine Hausratversicherung kann vor allem auch wegen der Deckung gegen Diebstahl und Beschädigung in den eigenen vier Wänden oder auswärts Sinn machen. Betreffend Freiwilligkeit gibt es wiederum Ausnahmen: Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura (alphabetisch ordnen). In diesen Kantonen ist der Hausrat obligatorisch gegen Elementar- und Feuerschäden zu versichern.

In den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die Versicherung bei der kantonalen Feuerversicherung abzuschliessen. Hauptaufgabe der kantonalen Feuerversicherungen ist die Verminderung von Personen- und Gebäudeschäden durch Feuer, aber eben auch das Angebot von Feuerversicherungen. Im Rahmen der obligatorischen Gebäudeversicherung werden Elementarschaden- und Feuerversicherung als Paket angeboten. In den Kantonen Freiburg und Jura sind Feuer- und Elementarversicherung ebenfalls obligatorisch. Hier ist die Versicherungsanbieterin jedoch frei wählbar. In allen vier Kantonen bleibt die Deckung gegen Diebstahl, Wasserschäden und Glasbruch freiwillig.

Wichtig zu wissen:

    • Bringen Sie beschädigte Gegenstände nach einem Schadensfall in Sicherheit, um einen noch grösseren Schaden zu verhindern. Diese Schadenminderungspflicht ist im Gesetz vorgesehen und viele Versicherungen konkretisieren diese Pflicht in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen. Verletzen Sie diese Pflicht, kommt es oft zu Leistungskürzungen der Versicherung. Machen Sie zudem Fotos der Schäden und tragen Sie die beschädigten Gegenstände auf einer Liste zusammen, damit Sie den Überblick behalten, falls mehrere Gegenstände beschädigt sind.
    • Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung. Die Information innerhalb einer bestimmten Frist ist eine sogenannte Obliegenheit. Wenn Sie eine solche verletzen, kann dies möglicherweise zu Leistungskürzungen führen.

Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist

Elementarschäden an Fahrzeugen sind im Rahmen von Teilkaskoversicherungen gedeckt. Tritt ein Schadensereignis ein, ist das Fahrzeug in der Regel samt Ausrüstung, Zubehörteilen, Werkzeugen und Ersatzteilen versichert.

Die meisten Versicherungen bieten während ein bis drei Jahren eine 100 % Deckung der Reparaturkosten beziehungsweise eines Totalschadens an. Mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs vermindert sich der Deckungsgrad entsprechend.

Bei einem Sturm kommt die Versicherung auch für Schäden durch herabfallende Objekte auf, wenn der Sturm eine Geschwindigkeit von 75 km/h (Windstärke 9 Bft) erreicht hat.

Schäden an Gegenständen wie Laptop oder Handy, die sich während des Elementarereignisses im Fahrzeug befunden und Schaden genommen haben, sind durch die Hausratversicherung gedeckt.

Mehrfachversichert oder unterversichert?

Mehrfachversicherung

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie für einen Schaden über mehrere Versicherungen abgesichert sind. Vielleicht haben Sie bei einer Kreditkartenherausgeberin eine Multi-Schadensversicherung abgeschlossen, die aber zum Teil dieselben Schäden absichert wie Ihre Hausratversicherung. Da Sie zweifach Prämien einbezahlt haben, lohnt es sich zu prüfen, welche Versicherung im Schadensfall die besseren Leistungen erbringt. Melden Sie den Schadensfall bei dieser Versicherung an.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie gemäss Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet sind, das Vorliegen einer Mehrfachversicherung allen beteiligten Versicherungen zu melden, falls die gesamthafte Versicherungssumme (Maximalbetrag, den die abgeschlossene Versicherung zahlt) den Versicherungswert (in der Regel der Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sache) übersteigt. Ansonsten können alle Versicherungen ihre Leistung verweigern.

Mit Inkrafttreten des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes per 1. Januar 2022 haben Sie die Möglichkeit, eine unabsichtlich abgeschlossene Zweitversicherung innerhalb von vier Wochen nach Entdecken der Mehrfachversicherung ohne Angabe weiterer Gründe aufzukündigen.

Liegt eine Mehrfachversicherung vor und Sie haben allen Versicherungen eine Meldung gemacht, so «haftet jede Versicherung für den Schaden in dem Verhältnisse, in dem ihre Versicherungssumme zum Gesamtbetrage der Versicherungssummen steht».

Unterversicherung

Das Pendel kann auch in die andere Richtung ausschlagen: Die vereinbarte Versicherungssumme vermag den Schaden nicht abzudecken. Es liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.

Erreicht die Versicherungssumme die Schadenssumme (gemäss Gesetz: den Ersatzwert, also die Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung oder Reparatur) nicht, so ist der Schaden, wenn nichts anderes verein­bart ist, in dem Verhältnis zu erset­zen, in dem die Versicherungs­summe zur Schadenssumme steht. Vermeiden Sie also eine Unterversicherung, da Versicherungen sonst im Schadensfall die bereits ungenügende Versicherungsleistung zusätzlich kürzen.

Beispiel: Ein Bett ist durch einen Wasserschaden komplett unbrauchbar geworden. Die Neuanschaffung eines gleichwertigen Betts kostet 4’000 Franken. Die Versicherungsdeckung reicht jedoch nur bis 3’000 Franken. Es besteht also eine Unterdeckung von einem Viertel. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung ihre Leistung (3’000 Franken) ebenfalls um ein Viertel kürzt. Die Versicherungsleistung beträgt somit lediglich 2’250 Franken.

Ob und wann Ihr Vertrag mit der Versicherung überhaupt gültig ist, erfahren Sie in unserem Online-Ratgeber «Wann ist ein Vertrag zustande gekommen?».

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