Reisezeit: Was müssen Sie bei Souvenirs beachten?

Reisende aus der Schweiz sollten sich genau informieren, denn manches Souvenir bleibt besser da, wo es ist. So ersparen Sie sich ungewollten Ärger und Kosten bei der Rückreise.
Die Muschelkette aus der Karibik oder der Kaktus aus Asien wären auch zu Hause noch schön anzuschauen? Tipps, um böses Erwachen zu vermeiden, wenn Sie Souvenirs einführen.
Bedrohte Arten
Bei der Wahl eines Ferien-Souvenirs ist Vorsicht geboten. Der Handel von mehr als 30’000 Pflanzenarten und 5’000 Tieren wird international kontrolliert und die Einfuhr in die Schweiz ist bewilligungspflichtig. Oder ganz untersagt. Dazu gehören zum Beispiel Elfenbein, seltene Pflanzen und Hölzer. Aber auch Häute und Lederarten, Zähne und ausgestopfte Tiere. Beachten Sie zudem bei der Ausfuhr immer die lokal geltenden Gesetze und kontaktieren Sie bei Unsicherheiten die zuständigen Behörden des Reiselandes. Mehr Informationen finden Sie hier:
- Liste mit allen gefährdeten Arten (Seite auf Englisch).
- Souvenir-Liste: WWF-Online-Ratgeber.
Pflanzen
Neben dem allgemeinen Artenschutz, hat die Schweiz genauere Regelungen zur Einfuhr von Pflanzen. Das Verhindert die Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen. Reisende sollten bei Früchten, Gemüse, Knollen und Samen, aber auch bei Pilzen oder Schnittblumen sich zuvor informieren, ob sie diese einführen dürfen.
Grundsätzlich wird zwischen der Einfuhr aus der Europäischen Union (EU) und aus einem Nicht-EU-Land unterschieden. Die Einfuhr von Pflanzen aus dem EU-Raum ist erlaubt. Die Mitnahme von Pflanzen aus Nicht-EU-Länder, den Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und den französischen Überseegebieten ist jedoch grundsätzlich verboten. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) kann am Zoll Ausnahmen genehmigen. Dazu muss ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslands vorgelegt werden. Mehr Informationen finden Sie hier:
- Pflanzen: Bundesamt für Landwirtschaft.
Tiere und tierische Produkte
Die süsse Katze aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen geht nicht so einfach. Es gelten bestimmte Einreisebestimmungen bei Hunden, Katzen, Frettchen und Vögel, um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Auch bei tierischen Produkten (z.B. Fleisch, Milch oder Fette) ist Vorsicht geboten. Es gelten bestimmte Zollmengen für die Einfuhr aus der EU. Bei der Einreise mit Lebensmitteln für den Eigengebrauch aus Nicht-EU-Ländern sind noch kompliziertere Bestimmungen zu beachten. Mehr Informationen finden auf folgenden Seiten:
- Hunde, Katzen oder Frettchen: Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen.
- Vögel: Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen.
- Andere Tiere: WWF-Online-Ratgeber.
- Tierische Produkte aus EU-Ländern: Online-Zollratgeber.
- Tierische produkte aus Nicht-EU-Länder: Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen.
Fälschungen und Produktepiraterie
Die Designer-Tasche ist auffällig günstig? Reisende sollten hier vorsichtig sein, denn es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen in die Schweiz zu bringen. Ein gefälschtes Souvenir kann beim Grenzübertritt eingezogen und vernichtet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waren neu oder bereits gebraucht sind.
- Mehr Informationen finden Sie auf der Webpage von Stop-Piracy
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