Vorsicht beim Online-Dating: Was romantisch beginnt, endet oft teuer
Online-Partnervermittlungen und Dating-Apps boomen – doch viele Plattformen arbeiten mit versteckten Kosten oder fragwürdigen Verträgen und sind zudem voller Fake-Profile. Erfahren Sie, wie Sie sich vor unseriösen Dating-Portalen schützen können, worauf Sie achten sollten und wie Sie sicher kündigen.
Unterschiedliche Formate von Online-Dating
Single- und Kontaktbörsen
Bei Single- und Kontaktbörsen können Nutzer:innen nach dem Erstellen eines eigenen Profils selbst nach geeigneten Personen suchen. Die Suche wird meistens über Suchfilter wie Alter, Geschlecht oder geografische Entfernung selständig angepasst beziehungsweise eingeschränkt. Viele Plattformen bieten zudem kostenpflichtige Zusatzfunktionen, etwa für das Versenden von Nachrichten oder mehr Sichtbarkeit. Je nach Anbieter:in handelt es sich dabei um ein Abonnement oder einen Einzelkauf.
Die Plattform selbst schlägt keine passenden Partner:innen vor. Alle registrierten Personen sehen grundsätzlich alle Profile, die den gewählten Suchkriterien entsprechen. Algorithmen zur Partnervermittlung kommen gemäss Betreiber:innen nicht zum Einsatz.
Typische Beispiele: Tinder, Bumble, OkCupid, Lovoo, Badoo, Hinge, Grindr, HER
Online-Partnervermittlungen
Online-Partnervermittlungen funktionieren anders: Hier beantworten Nutzer:innen Fragen und absolvieren damit eine Art Persönlichkeitstest. Auf Basis der Antworten wird ein individuelles Profil erstellt. Die Plattform schlägt dann aktiv passende Personen vor, die gemäss den Resultaten dieser Persönlichkeitstests gut zu den eigenen Angaben passen.
Während viele Single- und Kontaktbörsen zumindest in der Basisversion kostenlos sind, verlangen Online-Partnervermittlungen oft hohe Abonnementsgebühren.
Typische Beispiele: ElitePartner, Parship, C-Date, eharmony, be2, kultivierte Singles, eDarling
Es gibt auch Mischformen, also Plattformen auf denen Nutzer:innen selbst nach passenden Personen suchen können, ihnen gleichzeitig aber auch Vorschläge zugestellt werden.
Gesetzlicher Schutz bei Partnervermittlungen
Für die Ehe- und Partnervermittlung gibt es im Schweizer Obligationenrecht spezielle Schutzvorschriften (Art. 406a–406h OR). Nach Einschätzung des Konsumentenschutzes gelten diese auch für Online-Partnervermittlungen, sofern diese aktiv Partnervorschläge unterbreiten.
Zwischen Partnervermittler:in und Nutzer:in muss zwingend ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden, der folgende Punkte beinhaltet:
- Name und Wohnsitz, bzw. Sitz beider Parteien
- Beschreibung der Leistungen mit detaillierten Preisen
- Zahlungsbedingungen
- Rücktrittsrecht: kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss
- Verbot für die Anbieter:in vor Ablauf dieser 14 Tage eine Zahlung entgegenzunehmen
- Recht der Kund:in, den Vertrag jederzeit zu kündigen
Liegt kein schriftlicher Vertrag vor oder fehlt eine dieser Angaben, ist der Vertrag nichtig. «Schriftlich» bedeutet: mit eigenhändiger Unterschrift der beiden Vertragsparteien.
Wir wehren uns – für Sie und mit Ihnen
Ob die spezialgesetzlichen Bestimmungen auch für alle Online-Dating-Plattformen gelten, wurde in der Schweiz bisher noch nicht gerichtlich geklärt. Das liegt daran, dass viele Anbieter:innen einlenken, sobald Betroffene sich gegen Forderungen wehren. So wird vermieden, dass eine für die Online-Partnervermittler:innen nachteilige Rechtslage festgestellt werden kann. So beispielsweise auch im Fall Caroline S., den Sie hier nachlesen können.
Deshalb brauchen wir Ihre Hilfe!
In Zusammenarbeit mit dem Beobachter streben wir eine gerichtliche Beurteilung der Rechtslage an, die der Kündigungsmasche von Partnervermittlungen einen Riegel vorschiebt. Melden Sie uns deshalb Ihre Erfahrungen:
Worauf Sie vor der Anmeldung achten sollten
Die zahlreichen Meldungen an unsere Beratungsstelle zeigen: Verträge mit Online-Dating-Plattformen führen regelmässig zu Streitigkeiten. Um teure Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vor Abschluss eines Abonnements besonders auf folgende Punkte achten:
AGB sorgfältig prüfen
Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die wichtigsten Modalitäten.
- Nutzen Sie dafür den AGB-Check des Konsumentenschutzes
- Speichern Sie die AGB zu Beweiszwecken ab oder drucken Sie sie aus
- Machen Sie Screenshots von essenziellen Werbeversprechen auf der Webseite
Erfahrungsgemäss häufige Streitpunkte:
- Vertragsdauer und automatische Vertragsverlängerung
- Kündigungsfrist und Kündigungsform
Tipp: Achten Sie auf die Laufzeit und kündigen Sie gleich wieder
Wählen Sie die Vertragsdauer bewusst aus und lassen Sie sich nicht von Rabatten für lange Laufzeiten verführen. Kündigen Sie am besten gleich nach Abschluss auf Ende der Laufzeit und fordern Sie eine Bestätigung ein. So verhindern Sie eine automatische Vertragsverlängerung.
Zwar können Sie den Vertrag jederzeit sofort kündigen, aber oft akzeptieren Anbieter:innen das nicht. Viele drohen stattdessen mit Inkassoschreiben oder sogar Betreibungen, sodass Sie Ihr Geld unter Umständen mühsam vor Gericht zurückfordern müssen.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, fasst im Video das Wichtigste noch einmal zusammen:
Animateure und Fake-Profile
Verschiedene Plattformen behalten sich laut AGB vor, Schein- oder Fake-Profile einzusetzen – also bezahlte Mitarbeitende, die sich als Singles ausgeben und Gespräche führen. Diese sogenannten Animateure sind nicht erkennbar und sollen Nutzer:innen zum Verbleib und zu weiteren Zahlungen bewegen. Mehr zu dieser äusserst problematischen Geschäftspraktik erfahren Sie in diesem Video:
Nach Einschätzung des Konsumentenschutzes sind Klauseln, die solche problematischen Praktiken legitimieren sollen, unlauter und damit missbräuchlich. In Deutschland wurden sie bereits für unzulässig erklärt – in der Schweiz fehlt bisher eine gerichtliche Entscheidung.
Unser AGB-Check erkennt diese Klauseln derzeit leider noch nicht. Durchsuchen Sie die AGB mit der Tastenkombination «CTRL+F» (für MacOS «CMD+F») nach Worten wie «Animateur», «Moderator» und «real».
Finden Sie in den AGB Hinweise auf Fake-Profile, überlegen Sie sich gut, ob Sie dort wirklich ein Abo abschliessen möchten. Tun Sie es trotzdem, müssen Sie damit rechnen, dass es sich bei Ihren Chat-Partner:innen um bezahlte Mitarbeiter:innen handelt, die Sie einfach bei der Stange halten sollen.
Das müssen Sie wissen, wenn Sie kündigen wollen
Widerrufsrecht innert zwei Wochen
Nach Vertragsabschluss haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. In dieser Frist können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.
Vertrag online abgeschlossen?
Partnervermittlungsverträge, die online abgeschlossen wurden, sind oftmals nichtig, da die gesetzlich geforderte Schriftform fehlt. Trotzdem sollten Sie den Widerruf unverzüglich erklären. Idealerweise per Einschreiben oder über den gleichen Kanal, über den der Vertrag abgeschlossen wurde.
- Nutzen Sie unseren Musterbrief
- Informieren Sie umgehend Ihr Kreditkartenunternehmen, um die Zahlung zu stoppen.
Jederzeitiges Kündigungsrecht
Ist die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen, können Sie den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie die AGB auf Hinweise zur Kündigungsform
- Aus Beweisgründen empfiehlt sich die schriftliche Kündigung per Einschreiben
- Verwenden Sie unseren Musterbrief zur sofortigen Kündigung
Bekomme ich Geld zurück?
Ja. Durch das jederzeitige Kündigungsrecht schulden Sie nur die bis zum Kündigungsdatum angefallenen Kosten und haben Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung. Bereits bezahlte Abogebühren können Sie grundsätzlich anteilsmässig zurückfordern.
Beachten Sie jedoch: Viele Online-Partnervermittlungen akzeptieren den Rücktritt nicht, sodass Sie Ihren Anspruch im Zweifel mit einer Betreibung rechtlich durchsetzen müssen.
Lassen Sie sich von Zahlungsaufforderungen nicht unter Druck setzen
Leider reagieren viele Anbieter:innen auf Widerrufe oder Kündigungen mit Drohungen: Inkassoforderungen, Mahngebühren oder sogar Betreibungen sind keine Seltenheit. Lassen Sie sich dadurch nicht unter Druck setzen!
So reagieren Sie richtig:
- Zahlen Sie nicht, wenn die Forderung unberechtigt ist
- Antworten Sie per Einschreiben auf Inkassoschreiben
- Erheben Sie Rechtsvorschlag, falls Sie eine Betreibung erhalten
Wichtig:
Wenn die Anbieter:in Ihre Kündigung nicht akzeptiert, kann nur ein Gericht die Gültigkeit einer Kündigung überprüfen.
Kassensturz-Beitrag vom Valentinstag, 14. Februar 2023:
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