Kündigung von Online-Dating
Haben Sie ein Abonnement bei einer Online-Partnervermittlung und wollen dieses kündigen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie dies tun können und wie Sie künftig Streitigkeiten mit Online-Dating-Plattformen vermeiden.
Merken Sie in den ersten zwei Wochen nach Abschluss des Online-Dating-Abonnements, dass Sie dieses doch nicht wollen, können Sie ohne Begründung den Widerruf erklären und so ohne Kostenfolge aus dem Vertrag aussteigen.
Haben Sie online einen Vertrag abgeschlossen, ist dieser grundsätzlich formnichtig und entfaltet keine Wirkung. Es empfiehlt sich trotzdem, den Widerruf zu erklären, idealerweise per Einschreiben, Sie können aber auch den Kommunikationskanal nutzen, über den der Vertragsabschluss erfolgte. Nutzen Sie hierfür unseren Musterbrief. Kontaktieren Sie zudem umgehend das Kreditkartenunternehmen und stoppen Sie die Zahlung.
Melden Sie uns Ihren Fall!
In Zusammenarbeit mit dem Beobachter streben wir eine gerichtliche Beurteilung der Rechtslage an, die der Kündigungsmasche von Partnervermittlungen einen Hebel vorsetzt. Melden Sie uns Ihre Erfahrungen:
Mehr zum Fall Caroline S.
Auch danach können Sie jederzeit kündigen
Sind seit Vertragsabschluss bereits mehr als zwei Wochen verstrichen, können Sie Ihr Abonnement jederzeit per sofort kündigen. Die Allgemeinen Bedingungen (AGB) der meisten Online-Partnervermittlungen enthalten lange Laufzeiten und Kündigungsfristen von mehreren Monaten. Solche Klauseln sind jedoch ungültig, denn das jederzeitige Kündigungsrecht gilt gemäss Bundesgericht zwingend.
Entscheiden Sie sich also dazu, das Abonnement zu kündigen, können Sie dies jederzeit per sofort tun. Finden Sie heraus, ob sich in den AGB eine Regelung zur Form der Kündigung findet und nutzen Sie diese Form. Können Sie nur per E-Mail kündigen, verlangen Sie eine Bestätigung.
Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Kündigung, am besten per Einschreiben. Nutzen Sie hierfür unseren Musterbrief.
Sie schulden den Abo-Preis nur bis zum Kündigungsdatum, bzw. die bis dahin entstandenen Kosten und haben ein Recht auf eine detaillierte Abrechnung. Aufgrund des jederzeitigen Kündigungsrechts, verlieren AGB-Klauseln betreffend automatische Vertragsverlängerungen an Bedeutung. Solche Klauseln sind nach der Einschätzung des Konsumentenschutzes jedoch grundsätzlich unlauter und somit missbräuchlich. Auch hier gilt: grundsätzlich sind Verträge, die online abgeschlossen worden sind, nichtig und entfalten keine Wirkung.
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Lassen Sie sich von Zahlungsaufforderungen nicht unter Druck setzen
Online-Partnervermittlungen akzeptieren Widerrufe und sofortige Kündigungen meist nicht und drohen mit Inkassomassnahmen und Betreibung. Lassen Sie sich davon weder beeindrucken, noch unter Druck setzen!
Sollte ein Schreiben eines Inkassounternehmens eintreffen, teilen Sie diesem – wenn möglich per Einschreiben – mit, warum keine Forderung besteht und ignorieren Sie weitere Zahlungsaufforderungen. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief. Sollte tatsächlich eine Betreibung eintreffen, erheben Sie unbedingt umgehend Rechtsvorschlag.
So vermeiden Sie Streitigkeiten mit dem Online-Dating-Anbieter
Um Streitigkeiten vorzubeugen, informieren Sie sich vor Abschluss eines Abonnements über die Modalitäten (nutzen Sie dazu unseren AGB-CHECK), überlegen Sie sich gründlich, ob Sie wirklich einen Vertrag mit der Online-Dating-Plattform abschliessen wollen, wählen Sie eine für Sie realistische und zahlbare Laufzeit und kündigen Sie kurz nach Abschluss vorsorglich auf Ende der vereinbarten Laufzeit.
Ausserdem können Dauerschuldverhältnisse fristlos und ausserordentlich gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen (denkbar sind beispielsweise Fake-Profile oder Datenlecks).
Wichtig: Wenn der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert, kann nur ein Gericht die Gültigkeit einer Kündigung überprüfen.
Weitere allgemeine Informationen zu Online-Dating-Diensten
Kassensturz-Beitrag vom Valentinstag, 14. Februar 2023:
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