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Ist Stevia Süssstoff natürlich?

«Natürlich gesüsst» mit Stevia. Mit diesem und ähnlichen Slogans bewerben Hersteller ihre Produkte. Doch oftmals sind damit nicht die Blätter der Stevia-Pflanze gemeint, sondern Steviol-Glykoside. Diese sind mittels einem aufwändigen chemischen Prozess gewonnen worden und damit alles andere als natürlich. Für Konsumentinnen und Konsumenten gilt: Wo Stevia drauf sind, ist allzu oft Chemie drin.

Süssen ohne Zucker und Chemie – das verspricht die Steviapflanze. Der traditionelle Süssstoff der südamerikanischen Naturvölker soll helfen, auf natürliche Art und Weise Kalorien und Karies zu vermeiden. Die Glykoside aus der Stevia-Pflanze sind dabei bis zu 300-fach süsser als Haushaltszucker und kalorienfrei.

Aber: Die Steviapflanze ist weder in Europa noch in der Schweiz zugelassen. Einzig die Blätter von Stevia rebaudiana Bertoni dürfen seit 2017 in Frucht- oder Kräutertees eingesetzt werden und somit als Lebensmittel verkauft werden.

Seit 2014 sind hingegen Steviol-Glykoside in der Zusatzstoffverordnung als E960 aufgenommen.  Von «natürlich» bleibt allerdings nicht viel übrig: Für die Gewinnung des chemischen Süssstoffes braucht es einen aufwändigen Prozess aus Extraktion, Entfärbung, Absorption, Konzentration und Kristallisation, welcher problematischen Abfall produziert und die Verwendung von verschiedenen alkoholischen Lösungen und Aluminiumsalzen erfordert. Das Bundesamt für Gesundheit hat bereits 2010 festgehalten: «Die Steviol-Glykoside kommen nicht natürlich in Lebensmitteln vor, sondern werden ‹künstlich› hinzugefügt.»

Irreführende Werbung

Geworben wird auf den immer zahlreicheren Produkten auf dem Markt dennoch mit den Begriffen Stevia und natürlich. Irreführend ist zum Beispiel:

  • Natürlich gesüsst
  • Mit Stevia/natürliches Stevia
  • Natürlicher Süssstoff
  • Mit Steviaextrakt (aus biologischem Anbau)
  • Bilder oder grafische Elemente, welche die Stevia-Pflanze symbolisieren

Beachten Sie deshalb: Sie kaufen bei einem mit Steviol-Glykosiden gesüssten Produkt keine natürliche Alternative zu Zucker – lassen Sie sich vom Text und der Abbildung nicht in die Irre führen!

Der Konsumentenschutz setzt sich für eine korrekte Deklaration von Steviol-Glykosiden ein.

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