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Fitnessabo: Studiowahl und Kündigung

Ein Fitnessabo kann eine grossartige Möglichkeit sein, fit zu bleiben und Ihre Gesundheitsziele zu erreichen. Doch bevor Sie sich für ein Fitnessstudio entscheiden oder ein bestehendes Fitnessabo kündigen, sollten Sie das Kleingedruckte genau prüfen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei der Wahl eines Fitnessstudios achten sollten und wie Sie Ihr Fitnessabo richtig kündigen.

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Alles klar? Sara Stalder erläutert Ihre Rechte bei Fitnessabo-Verträgen.

Worauf muss ich bei der Wahl des Fitnessabos achten?

Automatische Vertragsverlängerung

Eine automatische Vertragsverlängerung bei einem Fitnessabo kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, beispielsweise wenn eine Versicherung eine lückenlose Deckung verlangt. In vielen anderen Fällen ist eine automatische Vertragsverlängerung allerdings fragwürdig. Insbesondere, wenn sie nur im Kleingedruckten steht und Sie weder beim Abschluss noch vor der bevorstehenden Verlängerung des Fitnessabos explizit darauf hingewiesen werden. Nach Ansicht des Konsumentenschutzes gelten derartige automatische Vertragsverlängerungen ganz klar als unlauter im Sinn von Art. 8 UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da sie die Entscheidungsfreiheit der Kund:innen einschränken und zu ungewollten Vertragsbindungen führen können.

Achten Sie daher beim Vertragsabschluss darauf, ob Ihr Fitnessabo eine solche automatische Vertragsverlängerung vorsieht. Wenn Sie nur einen einmaligen, befristeten Vertrag wünschen, teilen Sie das der Anbieterin sogleich mit. Sie können den Vertrag auch direkt bei Abschluss des Fitnessabos kündigen, um eine ungewollte Vertragsverlängerung von vornherein auszuschliessen.

Eine automatische Vertragsverlängerung ist zulässig:

  • Wenn Sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich über die automatische Vertragsverlängerung informiert wurden.
  • Und rechtzeitig bei bevorstehender Erneuerung schriftlich über die auslaufende Kündigungsmöglichkeit informiert werden.

Dasselbe gilt auch, wenn Ihnen nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestlaufzeit ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit kurzen Kündigungsfristen eingeräumt wird.

Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

Wenn Sie vorzeitig aus dem Fitnessabo aussteigen möchten, muss Ihnen gemäss namhaften Rechtsexpert:innen das Recht gewährt werden, ein Ersatzmitglied vorzuschlagen. Sofern das Ersatzmitglied den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen will und auch sonst «zumutbar» ist (d. h. insbesondere zahlungsfähig und in der Lage, die vertraglichen Pflichten einzuhalten), darf das Fitnessstudio eine solche Vertragsübernahme nicht verweigern. Denn aus rechtlicher Sicht ist das Mietrecht (Art. 264 OR, Obligationenrecht) analog anwendbar. Danach haben Mieter:innen ebenfalls das Recht, eine Nachmieter:in zu stellen, um vorzeitig aus einem laufenden Vertrag auszusteigen.

Praktisch bedeutet das für Sie: Achten Sie bei der Auswahl eines Fitnessstudios genau darauf, ob Ihnen dieses Recht zur Übertragung Ihres Fitnessabos auf eine Drittperson ausdrücklich eingeräumt wird. Nur so haben Sie die Sicherheit, dass Sie nicht auf unbestimmte Zeit an ein Abo gebunden bleiben, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern oder Sie das Studio nicht mehr nutzen können. Ein solcher Passus im Vertrag ist ein starkes Indiz, dass das Fitnessstudio kundenfreundlich und fair mit seinen Mitgliedern umgeht.

Vorzeitige Auflösung des Fitnessabos

Ein Fitnessabo stellt rechtlich ein Dauerschuldverhältnis dar. Das bedeutet, Ihr Fitnessabo läuft über einen längeren Zeitraum. Ein solches Dauerschuldverhältnis muss bei «wichtigen Gründen» jederzeit kündbar sein. Ein Fitnessstudio kann dieses Recht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausschliessen oder einschränken. Beispiele für wichtige Gründe sind Situationen, in denen ein Mitglied dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen etwa längere oder bleibende gesundheitliche Einschränkungen wie Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall, aber auch ein Umzug, der das Mitglied weit ausserhalb des Einzugsgebiets des Studios wohnen lässt. In solchen Fällen verliert das Mitglied den Nutzen des Abos, selbst wenn es formal noch aktiv ist. Auch sogenannte Time-Stop-Optionen, bei denen das Abo für eine begrenzte Zeit pausiert werden kann, bieten in diesen Situationen keinen echten Ausweg.

Daher muss Ihnen das Fitnessstudio in solchen Fällen eine vorzeitige Auflösung Ihres Fitnessabos gewähren. Mit anderen Worten: Sie haben Anspruch auf eine Teilrückerstattung oder eine Anpassung des Abonnementspreises an die verkürzte Laufzeit. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie nur für Leistungen bezahlen, die Sie tatsächlich nutzen können, und dass das Fitnessstudio nicht unangemessen von einer vertraglichen Bindung profitiert, wenn der Nutzen für das Mitglied dauerhaft entfällt.

Haftung

Der vollständige Ausschluss jeglicher Haftung ist nach Schweizer Recht unzulässig und widerspricht Art. 100 OR. Das bedeutet, ein Fitnessstudio darf sich nicht pauschal von jeder Verantwortung freisprechen, auch nicht bei Schäden, die durch eigenes rechtswidriges oder grobfahrlässiges Verhalten entstehen.

Achten Sie daher darauf, dass die AGB des Fitnessstudios nicht jegliche Haftung ausschliessen. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu Unfällen oder Schäden kommt – sei es durch defekte Geräte, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen oder andere Risiken, die im Verantwortungsbereich des Studios liegen. Damit schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen und behalten die Möglichkeit, bei berechtigten Ansprüchen Ihr Recht durchzusetzen.

Kündigungsfrist verpasst – kann ich trotzdem aussteigen?

Wenn Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen möchten, sollten Sie einerseits die vereinbarte Kündigungsfrist und andererseits die Kündigungsform (z. B. Kündigung nur per Einschreiben oder E-Mail) berücksichtigen. Es ist ratsam, die Kündigung aus Beweisgründen per Einschreiben vorzunehmen und/oder sich den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. Haben Sie über die AGB eine andere Kündigungsform akzeptiert, müssen Sie diese grundsätzlich einhalten. Sehr unfaire Bedingungen, welche eine Kündigung erschweren (z. B. sehr lange Kündigungsfrist oder Kündigung nur per Fax), können unter Umständen missbräuchlich und damit nichtig sein.

Faire Fitness-Anbieter akzeptieren unter gewissen Bedingungen eine vorzeitige Kündigung oder eine Übertragung des Vertrags auf eine Drittperson. Informieren Sie sich in den AGB, ob diese Möglichkeit besteht und welche Kündigungsbedingungen in solchem Fall gelten. Falls die Frage im Vertrag nicht geregelt ist, Ihnen die Kündigungsmöglichkeit aber mündlich zugesichert wird, sollten Sie sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Prüfen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen blitzschnell mit unserem neuen AGB-Check-Tool. Es durchsucht eingefügte oder hochgeladene AGB-Texte auf Passagen, in denen eine automatische Vertragsverlängerung formuliert ist. Die gefundenen Passagen markiert das Tool. Jetzt ausprobieren unter konsumentenschutz.ch/agb-check.