Wie reiche ich eine Beschwerde bei einer Behörde ein?
Wer eine Beschwerde oder ein Gesuch an eine Behörde richtet, löst damit zwingend einen administrativen Prozess – ein Verwaltungsverfahren – aus. Klären Sie vorgängig ab, ob mit dem Verfahren Kosten verbunden sind, welche Ihnen auferlegt werden.
Folgende Punkte sollten Sie in der Folge bei einer Beschwerde an eine Behörde beachten:
- Suchen Sie als erstes immer das direkte Gespräch mit der betroffenen Behörde, vielleicht handelt es sich ja bloss um ein Missverständnis und die Angelegenheit kann sofort geregelt werden.
- Falls dies nichts nützt, benötigen Sie für die Einreichung einer Beschwerde eine anfechtbare Verfügung. Falls noch keine Verfügung vorliegt, so können Sie von der Behörde verlangen, Ihnen eine solche auszustellen.
- Jede Verfügung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, also dem Hinweis, dass diese innert Frist mit einem Rechtsmittel (meist Beschwerde) angefochten werden kann. Diese Frist müssen Sie zwingend einhalten!
- Beim Einreichen einer formellen Beschwerde müssen Sie auch inhaltliche Vorgaben einhalten.
- Grundsätzlich muss in einer Beschwerde folgendes enthalten sein:
- Parteibezeichnung
- Antrag (was Sie fordern bzw. was geändert werden soll)
- Zusammenfassung des Sachverhalts
- Begründung (wieso die Verfügung geändert werden soll)
- Die Angefochtene Verfügung als Kopie in der Beilage
- Einzelheiten entnehmen Sie dem jeweils anwendbaren Verwaltungsrechtspflegegesetz (bspw. für Berner Behörden VRPG [BSG 155.21], für Bundesbehörden das VwVG [SR 172.021]).
Wollen Sie auf ein (Ihrer Ansicht nach fehlerhaftes) Verhalten einer Behörde aufmerksam machen, so können Sie auch eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Die Aufsichtsbeschwerde ist im Gegensatz zur Beschwerde ein formloser Rechtsbehelf, was bedeutet, dass Sie keine Parteistellung, also auch keinen Anspruch auf Erledigung Ihrer (Aufsichts-) Beschwerde haben. Eine Aufsichtsbeschwerde kann dafür von jedermann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.
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