World Consumer Rights Day und Weltwassertag 2004
Unser Wasser ist nicht ersetzbar
Der März 2004 steht ganz im Zeichen des Wassers. Einerseits hat der diesjährige World Consumer Rights Day vom 15. März Wasser und Konsum als zentrale Themen gewählt. Andererseits findet am 22. März der Weltwassertag statt. Die SKS führt anlässlich dieser beiden «Wassertage» zwei Aktionen durch.
1.) Der bewusste Umgang mit Wasser ist erlernbar
Der Schein trügt. Zwar können wir heute in den Seen und Flüssen wieder baden, aber:
- In landwirtschaftlich genutzten Zonen belasten Pestizide das Grundwasser;
- 1998 erkrankten in La Neuveville zwei Drittel der 3500 Einwohnerinnen und Einwohner zum Teil schwer, nachdem Abwasser aus den Haushalten das Trinkwasser verseucht hatten;
- In den letzten Jahren haben in der Schweiz die Fischbestände dramatisch abgenommen. Der schlechte Zustand der Lebensräume, chemische Belastungen und erhöhte Wassertemperaturen machen nicht nur den Fischen zu schaffen. Auch viele andere Lebewesen, die am oder im Wasser leben, leiden darunter;
- Schwermetalle, Krankheitserreger und organische Schadstoffe aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten machen den Klärschlamm für den landwirtschaftlichen Einsatz unbrauchbar. Deshalb muss Klärschlamm neuerdings umweltverträglich verbrannt werden;
- Und immer noch werden zu viele Medikamente, zu oft in der Toilette «entsorgt».
Heute fehlt es eindeutig an Wissen und Information über die Zusammenhänge zwischen sauberem Wasser, unserer Gesundheit und einer intakten Natur. Diese müssen erklärt werden – am besten so früh wie möglich. Deshalb empfiehlt die SKS erstens der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und zweitens dem Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer dafür zu sorgen, dass im Schulunterricht die Wassernutzung, die Abwasserproblematik und der Wasserkreislauf verstärkt thematisiert werden.
2.) Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts verstecken!
Die Lebensmittelverordnung schreibt neu vor, dass die Trinkwasserversorger die Bevölkerung über die Trinkwasserqualität informieren müssen. Die SKS begrüsst diese neue Informationspflicht, erwartet jedoch von den Versorgern weitergehende Schritte. Denn die Verordnung schreibt lediglich vor, dass die Trinkwasserversorger die Bevölkerung mindestens einmal jährlich über die Wasserqualität informieren müssen. Das ist nicht genug. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen sich jederzeit über die Trinkwasserqualität informieren können.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches hat dafür ein passendes Instrument geschaffen. Er stellt unter www.wasserqualitaet.ch kostenlos eine Datenbank zur Verfügung. Theoretisch können die Konsumentinnen und Konsumenten hier jeden beliebigen Ort eingeben und so erfahren, welche Qualität ihr Wasser aufweist. Der Haken an der Sache: Zahlreiche Orte und Daten fehlen derzeit.
Die SKS fordert die Trinkwasserversorger deshalb auf, die Lücken zu schliessen und die Daten korrekt und regelmässig auf der Internetseite anzugeben. Denn wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts verstecken!
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 11. März 2004