World Consumer Rights Day 2006
SKS ruft Konsumenten auf, Barzahlungsrabatt zu verlangen
Die Wettbewerbskommission hat das Verbot von Barzahlungsrabatten aufgehoben und die Kreditkartengebühren gesenkt. Davon sollen auch die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren. Am heutigen World Consumer Rights Day ruft die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) daher die Konsumentinnen und Konsumenten auf, einen Barzahlungsrabatt zu verlangen. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen ihre Rechte einfordern, wenn der Wettbewerb nicht von alleine spielt!
iKreditkarten sind praktische Zahlungsmittel. Das wissen auch die Kreditkartenfirmen und nützen ihre Marktmacht aus: So sind die Kreditkartengebühren, welche der Handel abliefern muss, weit über dem EU-Schnitt. Zudem haben die Kreditkartenfirmen den Handel mit der so genannten Nichtdiskriminierungsklausel gezwungen, dass bar zahlenden Kundinnen und Kunden kein Rabatt gewährt werden darf, obwohl diese ja im Gegensatz zu den Kreditkartenzahlenden den Geschäften keine Gebühren verursachen. Bekanntlich hat die Wettbewerbskommission eingegriffen: Die Nichtdiskriminierungsklausel darf nicht mehr angewendet werden. Und die Gebühren wurden gesenkt. Zwar nicht auf EU-Niveau, aber immerhin spart der Handel dadurch 60 bis 70 Millionen Franken an Gebühren jährlich.
Doch was ist seit dem Entscheid der Wettbewerbskommission passiert? Statt dass nun die Barzahlenden einen Rabatt erhalten, werden beispielsweise in verschiedenen Reisebüros die Kreditkartenzahlenden mit Zuschlägen zusätzlich zur Kasse gebeten. Nun braucht es den Druck der Konsumentinnen und Konsumenten, damit auch diese vom Wettbewerb profitieren. Daher ruft die SKS die Konsumentinnen und Konsumenten am World Consumer Rights Day auf, künftig einen Barzahlungsrabatt zu verlangen.
Der Barzahlungsrabatt steht den Konsumentinnen und Konsumenten zu. Schliesslich spart der Handel etwa 4 Prozent des Einkaufspreises an Kreditkartengebühren ein. Die SKS ermuntert die Konsumentinnen und Konsumenten, Ihre Rechte einzufordern und als selbstbewusste Marktteilnehmer aufzutreten.
Der Aufruf der SKS benennt, wo und in welcher Höhe Barzahlungsrabatt eingefordert werden soll:
- bei der Autovermietung, in Reisebüros, Hotels, Restaurants, Kleider- und Schmuckläden, Hifi- und Elektronikläden, Haushaltsgeschäften, Möbelgeschäften usw.
- bei Beträgen in dreistelliger Höhe
- in der Höhe von 4 Prozent. So hoch sind etwa die Gebühren, welche der Handel beim Zahlen mit Kreditkarte abliefern muss.
Weitere Informationen finden Sie im Aufruf:
Aufruf an die Konsumentinnen und Konsumenten
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 15. März 2006