Werden Pakete aus dem Ausland nun endlich günstiger?
Anhörung zur Revision der Zollverordnung
Der Fall scheint klar: Mit der teilweisen Annahme der Motion 09.4209 hat das Parlament letztes Jahr beschlossen, dass private Spediteure für Kleinsendungen zwingend ein vereinfachtes Verzollungsverfahren anwenden müssen. Damit würden die Zollgebühren bei Internetbestellungen endlich günstiger und die Schweizer Konsumenten könnten vom tiefen Euro- und Dollarkurs profitieren. Umso erstaunlicher ist, dass die Eidgenössische Zollverwaltung bei der Umsetzung der Motion auch eine Gesetzesvariante ins Spiel bringt, die rein gar nichts ändern würde. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) setzt sich dezidiert für die Senkung der Zollgebühren ein.
Wer per Internet Waren im Ausland bestellt, erlebt bei der Lieferung des Pakets oft eine böse Überraschung: Einige Spediteure verlangen für die Verzollung der Ware hohe Gebühren, die teilweise höher sind als der Warenwert selbst. Auch das Parlament hat diesen Missstand erkannt und im Dezember 2010 praktisch oppositionslos den Punkt 1 der Motion 09.4209 von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer angenommen. Dieser sieht vor, dass die privaten Spediteure künftig ein vereinfachtes Verzollungsverfahren für kleine Pakete anwenden müssen.
Die Anhörung, wie die Motion 09.4209 umgesetzt werden soll, endet am 15. August 2011. Von der Öffentlichkeit wurde diese Anhörung bisher nicht beachtet, obwohl sie für die Schweizer Konsumenten von grosser Wichtigkeit ist. Die Eidgenössische Zollverwaltung schlägt drei Varianten (A, B, C*) vor. Bei der Variante A bliebe die vereinfachte Zollanmeldung weiterhin freiwillig. Mit anderen Worten: Gegenüber der heutigen Situation änderte sich absolut nichts und die Preise für Paketlieferungen aus dem Ausland würden nach wie vor hoch bleiben.
Variante B hingegen sieht vor, dass alle Paketdienstleister – das heisst, die wichtigsten Spediteure von Kleinsendungen – zwingend die vereinfachte Verzollung anwenden müssen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) lehnt deshalb die Variante A dezidiert ab und setzt sich für eine Verpflichtung zur vereinfachten Verzollung im Sinne der Variante B ein. Nur so sinken die Preise für Paketlieferungen aus dem Ausland und die Schweizer Konsumenten können vom schwachen Euro und Dollar profitieren.
*Auf Variante C wird hier nicht eingegangen. Sie ist aus diversen Gründen schlecht geeignet.