Strafanzeige gegen viagogo wegen manipulativer Website

Der Konsumentenschutz hat Strafanzeige gegen viagogo eingereicht, weil der Ticketwiederverkäufer Dark Patterns einsetzt: Der Bestellprozess manipuliert die Konsumentinnen und Konsumenten und bringt sie dazu, die meist überteuerten Tickets zu kaufen. Der Konsumentenschutz qualifiziert das Verhalten als besonders aggressive Verkaufsmethode, die gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstösst.
Das Unternehmen viagogo GmbH mit Hauptsitz in Genf betreibt die Webseite viagogo.ch, und ist damit (nach eigenen Angaben) weltweit grösste Ticketwiederverkäuferin (Sekundärmarktplatz) für Veranstaltungs-Tickets. Seit Jahren beschweren sich Konsumenten beim Konsumentenschutz, die dort überteuerte Tickets gekauft haben.
Letztes Jahr hat der Konsumentenschutz hunderte Webseiten auf manipulative Designs von Benutzeroberflächen, sogenannte Dark Patterns, untersucht. Beim Bestellvorgang auf viagogo.ch haben die Konsumentenschützerinnen festgestellt, dass währenddessen zahlreiche Dark Patterns auf die Besucher einwirken. Je beliebter die Veranstaltung, desto mehr und stärker wirken die Hinweise auf das knappe Angebot und angeblich attraktive Preise auf potenzielle Käuferinnen ein.
Nach Einschätzung des Konsumentenschutzes und eines externen Rechtsgutachtens sind die zahlreichen Hinweise im Bestellprozess in ihrer Gesamtheit eine besonders aggressive Verkaufsmethode und damit nach Art. 3 Abs. 1 lit. h UWG unlauter. Deshalb hat der Konsumentenschutz eine Strafanzeige bei der Genfer Staatsanwaltschaft eingereicht. Es ist bereits die zweite Strafanzeige des Konsumentenschutzes gegen viagogo.
viagogo.ch: Manipulation durch Hinweise beim Bestellvorgang
Laut dem Konsumentenschutz drängen die manipulativen Hinweise auf viagogo die Besucherinnen zu einer hastigen Entscheidung: «Konsumenten erhalten das Gefühl vermittelt, dass sie sofort bestellen müssen, um die Veranstaltung nicht zu verpassen», sagt Nadine Masshardt, Präsidentin des Konsumentenschutzes. Ausserdem fehlen wichtige Informationen, die für eine selbstbestimmte Entscheidung der Konsumentinnen nötig wären, insbesondere die Höhe des ursprünglichen Ticketpreises.
Zahlreiche Dark Patterns verstossen nicht gegen das UWG
Das Konsumentenschutz-Team hat bei seiner Untersuchung zahlreiche Dark Patterns entdeckt. Nach Einschätzung eines externen Rechtsgutachtens verstossen Dark Patterns in der Schweiz nur in Ausnahmefällen – wie bei viagogo – gegen geltendes Recht.
Nadine Masshardt stellt klar: «In Bezug auf Dark Patterns hat das UWG klaffende Lücken. Insbesondere Tech-Unternehmen nutzen dies zulasten der Konsumenten aus.»
Regulierung von Dark Patterns dringend nötig
In seinem Postulatsbericht vom 14. Juni 2024 anerkennt der Bundesrat die Probleme bei Dark Patterns. Er ist dennoch der Meinung, dass das bestehende UWG ausreicht, obwohl für eine Verurteilung sehr hohe Hürden bestehen.
Auch die im Bericht erwähnten Vollzugsprobleme erscheinen vorgeschoben: die Erfahrung zeigt, dass beispielsweise das Geoblocking-Verbot im UWG auch von ausländischen Unternehmen eingehalten wird.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, hält fest: «Es braucht Gesetzesanpassungen, damit Konsumentinnen zuverlässig vor Dark Patterns geschützt und Websitebetreibern diszipliniert werden. Denn ein Gesetz wirkt hauptsächlich präventiv.»