Spitalrechnungen: Konsumentenschutz plant Strafanzeigen

Die Missstände bei Spitalrechnungen und Zusatzversicherungen sind gross. Der Konsumentenschutz ruft Patientinnen und Patienten auf, Beispiele von zu hohen, fehlerhaften und intransparenten Spitalrechnungen zu melden. Er plant, Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen einzureichen.
Die bekannten Fälle von systematisch falsch ausgestellten Spitalrechnungen sind haarsträubend: Manche Spitäler rechnen Leistungen, welche bereits durch die Grundversicherung gedeckt sind, systematisch ein zweites Mal über die Zusatzversicherung ab. Andere verrechnen Zusatzversicherten einen Zuschlag für ein Zweibettzimmer, obwohl auch «nur» Grundversicherte ein solches erhalten – weil es gar keine anderen Zimmer gibt. Oder sie verlangen von Zusatzversicherten konsequent höhere Arzthonorare, unabhängig davon, ob die freie Arztwahl wahrgenommen wurde oder welche Ärztin die Behandlung durchgeführt hat.
Solche ungerechtfertigt hohen Rechnungen werden von den Zusatzversicherungen oft einfach durchgewinkt und bezahlt. So entstehen Phantomkosten, welche die Prämien zu Lasten aller Zusatzversicherten in die Höhe treiben. «Diese Bereicherung der Spitäler und Versicherungen auf Kosten der Prämienzahlerinnen muss jetzt ein Ende haben», sagt Ivo Meli, Leiter Gesundheit beim Konsumentenschutz. «Wir rufen alle Patienten auf, uns Beispiele von ungerechtfertigten Spitalrechnungen, welche über die Zusatzversicherung abgerechnet wurden, zu melden».
Betroffene sind gebeten, ihre Beispiele unter www.konsumentenschutz.ch/spitalrechnung einzureichen. Sofern sie einverstanden sind, wird der Konsumentenschutz diese weiterverfolgen und gegebenenfalls Strafanzeigen gegen die Beteiligten einreichen. Dazu Ivo Meli: «Die Verantwortlichen hinter diesen systematisch falschen Spitalrechnungen müssen zur Rechenschaft gezogen und die Betroffenen entschädigt werden. Dafür sind wir auf Hinweise der Patientinnen angewiesen.» Zudem wurde die Bundesanwaltschaft bereits im Mai 2021 vom Konsumentenschutz, der Fédération romande des consommateurs (FRC) und dem Dachverband schweizerischer Patientenstellen (DVSP) aufgefordert, in dieser Sache aktiv zu werden.
Der Konsumentenschutz empfiehlt, die Unterlagen zu anonymisieren und unter www.konsumentenschutz.ch/spitalrechnung einzureichen. Die Daten werden sicher übertragen und verschlüsselt abgespeichert. Ohne zusätzliche und ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen werden sie nicht an Dritte übermittelt oder für andere Zwecke verwendet.