Software in der Schweiz bis doppelt so teuer – Konsumentenschutz fordert Stopp des Geoblockings
Software-Abonnemente kosten in der Schweiz oft deutlich mehr als in Deutschland. Plausible Erklärungen für die mitunter massiven Preisunterschiede gibt es keine. Zudem verhindern einige Anbieter:innen aktiv, dass ihre Angebote aus der Schweiz zum Euro-Preis abonniert werden können. Dies stuft der Konsumentenschutz als widerrechtlich ein und fordert die betroffenen Unternehmen auf, das sogenannte Geoblocking einzustellen.
In einem Vergleich von zehn beliebten Software- und Cloudlösungen hat der Konsumentenschutz festgestellt, dass die Preise in der Schweiz für die gleichen Leistungen teils massiv höher sind als im Nachbarland Deutschland. Dies trifft vor allem Privatkund:innen und KMU.
Wer beispielsweise mit «Jimdo Start» eine eigene Webseite erstellen will, bezahlt in der Schweiz 24.- Franken pro Monat. Dieser Preis ist mehr als doppelt so hoch wie für Kund:innen aus Deutschland, die für dasselbe Paket 12.20 Euro bezahlen. Seit kurzem beinhaltet das Paket für Schweizer Kund:innen zusätzliche Funktionen. Ob dies eine Reaktion auf die Anfrage des Konsumentenschutzes von Mitte April war, bleibt offen. Jimdo hat zu den Preisunterschieden keine Stellung bezogen.
Dass es auch anders geht, zeigen die Cloud-Anbieter Dropbox und pCloud. Bei ihnen gelten auch in der Schweiz die Euro-Preise.

Wer versucht, die Lösung von Jimdo zum günstigeren Euro-Preis zu abonnieren, findet dazu keine Möglichkeit. Wie bei anderen Anbieter:innen auch, war ein VPN nötig, um den deutschen Preis überhaupt zu sehen. Kund:innen aus der Schweiz den Zugang zu den Angeboten im Ausland zu verwehren, ist aus Sicht des Konsumentenschutzes widerrechtlich. Das Geoblocking ist dank der Fair-Preis-Initiative des Konsumentenschutzes und anderer Verbände seit 2022 verboten (Art. 3a UWG).
Keine Erklärung für Preisunterschiede
Fragwürdig ist, wie es bei rein digitalen Angeboten wie einer Software, zu solchen Preisunterschieden kommt. Damit konfrontiert, geraten auch die Anbieter:innen in Erklärungsnot. Auf Nachfrage des Konsumentenschutzes haben nur 4 von 8 Unternehmen reagiert – schlüssige Antworten blieben allerdings aus. Begründet wurden die Preisdifferenzen mit schwammigen Argumenten wie «lokalen Marktbedingungen» und Wechselkursschwankungen.
Geoblocking bei Software immer noch verbreitet
Mit dem Geoblocking-Verbot erreichte der Konsumentenschutz 2022 eine grosse Verbesserung für die Konsument:innen in der Schweiz. Seither dürfen sie nicht mehr daran gehindert werden, Angebote auf ausländischen Webseiten zu bestellen. Dies scheint aber noch nicht bei allen Software-Anbieter:innen angekommen zu sein. Sie verhindern mit verschiedenen Mitteln, dass mit einer Schweizer IP-Adresse zum günstigeren Euro-Preis bestellt wird.
Viele Unternehmen betreiben eine .com-Seite mit Geotargeting. Die Webseite erkennt also, aus welchem Land eine Person zugreift, und passt entsprechend die Sprache, die Währung und eben auch die Preise an. Bei einigen Webseiten war es erst mit einem VPN überhaupt möglich, die Preise für deutsche Kund:innen einzusehen. Teilweise kann auf den Webseiten das Herkunftsland zwar frei geändert werden, spätestens bei den Zahlungsangaben wird dann aber wieder der Schweizer Preis angezeigt.
Der Konsumentenschutz fordert die betroffenen Unternehmen dazu auf, widerrechtliches Geoblocking und überrissene Schweiz-Zuschläge zu unterlassen.
Was können Kund:innen tun?
In einem ersten Schritt empfiehlt es sich, zu prüfen, ob auf der Webseite mit der angebotenen Software der Standort gewechselt und zum Euro-Preis bestellt werden kann. Bei einigen Unternehmen ist dies möglich. Klappt das nicht, empfehlen wir, die Anbieter:in zu kontaktieren oder eine Meldung beim Konsumentenschutz zu platzieren.
