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SMS und MMS: Vorsicht vor kostenpflichtigen Abonnementen

Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS

warnen vor zu teuren SMS und MMS

Die Beratungsstellen der Konsumentenorganisationen erhalten zahlreiche Anfragen und Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten, die unwissentlich ein Abonnement per SMS abgeschlossen haben. Dies betreffe Lockangebote von Abonnementsanbietern, welche im Internet heruntergeladen werden können, die direkt auf das Handy geschickt werden oder die durch Werbung in den Medien angeboten werden.

Überrascht stellen Sie fest, dass Ihre Telefonrechnung plötzlich in die Höhe schnellt und auf Ihrer Rechnung eine Rubrik „Service eines anderen Anbieters“ steht. Ohne, dass Sie sich dessen bewusst waren, haben Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, obwohl Sie eigentlich nur an einem Wettbewerb teilnehmen wollten, sich an einem Chat beteiligt, einen Klingelton, ein Spiel oder ein Hintergrundbild für das Handy herunter geladen haben. Um das Abo zu kündigen, müssen Sie dem Anbieter per SMS mitteilen: “Stopp“ und das Passwort, welches Sie im ursprünglichen SMS zugeschickt erhalten haben.

Zwei Fälle, die das Vorgehen der Anbieter illustrieren:

Meine Tochter Margot ist 13-jährig und neue Besitzerin eines Handys. Sie wurde Opfer ihrer Unwissenheit, indem sie auf eine SMS geantwortet hat, welche ihr Aktionen und Wettbewerbe vorgeschlagen hat. Sie erhält pro Monat 5 Franken zum Telefonieren und es war ihr nicht bewusst, welche Kostenfolgen sie mit dieser Antwort ausgelöst hat.

Welch böse Überraschung: Pro erhaltene SMS hat sie zwischen 2 und 3 Franken bezahlt, die Rechnung vom Dezember 2007 betrug am Ende insgesamt 90 Franken! Ich habe versucht mit dem Anbieter Echovox zu verhandeln, bin aber auf taube Ohren gestossen. Mir ist es wichtig, dass die Telekommunikationsanbieter solche kostenpflichtigen Dienste von Anbietern unterdrücken.

Ein anderes Beispiel: Meine beiden Söhne haben auf dem Internet gesurft und haben dabei ein Gratisspiel herunter geladen (welches sich als unbrauchbar herausgestellt hat…), dadurch haben sie ein Abonnement für 9.90 Franken bei Jamba akzeptiert. Sie haben jeweils beide eine SMS erhalten, die sie nicht verstanden und deshalb einfach gelöscht haben. Ich wollte, dass der Telefonanbieter diese Dienste blockiert. Ohne Erfolg, die Kosten musste ich übernehmen. Die zwei Abonnemente konnte ich glücklicherweise direkt auf der Internetseite von Jamba blockieren.

Wertvolle Tipps:

–    Bevor Sie an eine Kurznummer (z.B. Liebe335) eine SMS senden, prüfen Sie, ob es sich nicht um eine Abofalle handelt, und lesen Sie die erhaltene SMS bis zum Schluss durch.

–    Speichern Sie die SMS, welche wichtige Informationen wie Preis des Abos und den Deaktivierungscode enthält.

–    Der Telefonanbieter muss Ihnen die Identität des Dienstanbieters angeben (z.B. Echovox, Fun mobile, Jamba, Dimoco…).

–    Ihre Reklamationen müssen Sie den Dienstanbietern direkt mitteilen. Im Falle eines Rechtsstreites wenden Sie sich an die Ombudsstelle: Ombudscom, Bundesgasse 26, 3011 Bern, Tel. 031 310 11 77, www.ombudscom.ch.

–    Bitten Sie Ihren Telekommunikationsanbieter, solche Dienste von überteuerten SMS und MMS im vornherein zu blockieren.

–    Überprüfen Sie Ihre Rechnungen, denn es kann auch Ihnen passieren.

–    Informieren Sie Ihre Kinder vorgängig, welche Risiken mit der Beantwortung solcher SMS verbunden sind.

Die Preisbekanntgabe-Verordnung vom SECO schreibt vor, dass die Dienstanbieter ihre Tarife klar ersichtlich deklarieren müssen.

Doch die Realität zeigt, dass dies nicht genügt, um die Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch zu schützen. Deshalb fordern die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS eine Verschärfung des Gesetzes im folgenden Sinne:

a)    Die Information „Sie schliessen ein kostenpflichtiges Abonnement ab“ muss gleich zu Beginn des SMS klar und deutlich erscheinen und nicht erst am Ende und in kleiner Schrift.

b)    Der Konsument muss seinen Willen zum Vertragsabschluss bezeugen, indem er die SMS aktiv beantwortet und schreibt, dass er das Abonnement zum Preis von xy Franken abschliessen möchte.

c)    Der Deaktivierungscode muss auf jeder der erhaltenen SMS sichtbar sein.

Ausserdem ist es heute so, dass die Telekommunikationsanbieter erst bei erreichen einer Limite von 400 Franken den Service automatisch deaktivieren. Solche  Wucherpreise fördern den Missbrauch vor allem bei der Zielgruppe der jungen Konsumentinnen und Konsumenten. Die Konsumentenorganisationen fordern vom BAKOM einerseits die Senkung der Preise der überteuerten SMS und gemäss der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV) im Artikel 39 (Preisobergrenze für Mehrwertdienste) soll bereits bei einer Grenze von 50 Franken eine automatische Deaktivierung des Dienstes veranlasst werden.