Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie Antworten

Schweizer Produkt aus Liechtenstein?

Die Herkunftsmarke „Suisse Garantie“ soll transparent deklarieren

Morgen werden die Vertreter der Schweizer Landwirtschaft das neue Reglement der Garantiemarke „Suisse Garantie“ vorgelegt bekommen. Dieses sieht vor, dass unter „Suisse Garantie“ auch Produkte aus Liechtenstein oder solche, die dort verarbeitet werden, verkauft werden können – ohne eine entsprechende Deklaration. Für die Konsumentenorganisationen SKS, FRC und ACSI besteht so eine Täuschungsgefahr.

Das Reglement sieht vor, dass beispielsweise in Liechtenstein produzierter und verarbeiteter Spinat die Herkunftsmarke „Suisse Garantie“ tragen darf. Für die SKS, die FRC und ACSI besteht so die Gefahr der Täuschung, sie können dies nur akzeptieren, wenn die Herkunft und Verarbeitung Liechtenstein auf der Deklaration klar ersichtlich wird.

Die drei Konsumentenorganisationen bedauern, dass die Agro-Marketing Suisse dem Bedürfnis nach transparenter Information der Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr entgegenkommt.

Die Konsumentenorganisationen bringen grosses Verständnis dafür auf, dass sich die Schweizer Landwirtschaft mit ihren Produkten stärker abgrenzen will von der ausländischen Konkurrenz. Aus diesem Grund haben sie auch seit zwei Jahren die Ausarbeitung der Garantiemarke kritisch begleitet. Diese Marke kann dazu beitragen, dass die aufwändigere Schweizer Produktion auf dem Markt zur Geltung kommt.

Mit einer vollständigen Deklaration würden die Schweizer Landwirtschaft aber auch mehr Vertrauen schaffen bei den Konsumentinnen und Konsumenten.

SKS, FRC und ACSI verlangen deshalb eine Deklaration, welche auch folgende Punkte beinhaltet:

  • Deklaration Liechtenstein für Produkte, die im Fürstentum produziert und/oder verarbeitet wurden
  • Angabe der Produktionsart, insbesondere Hors-sol
  • die Herkunft der Zutaten, welche nicht aus der Schweiz stammen
  • Angabe des Produzenten und der Region

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 6. Juli 2004